„Narri Narro und dreimal „Schbiallomba-Schlotzer“
Nach einjähriger Pause legen wir, die 1. Narrenzunft Auenwald e. V., wieder so richtig los. Am 11.01.2025 findet unser großes 3. Auenwälder Narrentreiben statt.
Gestartet wird um 17.01 Uhr mit einem Nachtumzug.
Anschließend findet in der Auenwaldhalle in Unterbrüden ein Brauchtumsabend mit großer Narrenparty im Festzelt mit der längsten Theke Auenwalds statt.
Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen.
Zum 3. Auenwälder Narrentreiben werden mehr als 50 Gruppen aus nah und fern erwartet.
Bunt gemischt aus Häsgruppen, Guggenmusiken, Gardemädels und Musikverein startet der Umzug pünktlich um 17.01 Uhr in Höhe vom Feuerwehrgerätehaus in Unterbrüden. Er schlängelt sich entlang der Hauptstraße (Lippoldsweiler Straße) in Richtung Ortsmitte bis zur Auenwaldhalle durch.
Vor der Auenwaldhalle und entlang der Umzugsstrecke gibt es Verpflegungsstände (Höhe Feuerwehrgerätehaus und Lippoldsweiler Straße 22), an denen für das leibliche Wohl gesorgt wird.
Der Nachtumzug beginnt um 17.01 Uhr, hierfür werden in der Zeit von 15.30 bis 20.00 Uhr folgende Straßen vollständig gesperrt:
Während der Zeit der Sperrung sind die unmittelbaren Zufahrtsstraßen nach Unterbrüden, insbesondere Kaffeeberg, Auenstraße, Brückenweg, Starke-Gärten-Weg und Beaurepairestraße nur im Notfall erreichbar.
Der regionale und überregionale Verkehr wird umgeleitet, die Umleitungsstrecken sind entsprechend ausgeschildert.
Besucher des Umzuges werden gebeten, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, da vor Ort nur sehr begrenzte Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Ein Busshuttle aus Hohnweiler über Weissach im Tal sowie von Oberbrüden in Richtung Unterbrüden wird zusätzlich zur Verfügung stehen. Nähere Infos hierzu sind bei uns auf Facebook oder Instagram zu finden.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeuges keine Behinderung für den öffentlichen Verkehr (z. B. Kreisstraße Weissach im Tal – Unterbrüden, Unterbrüden – Mittelbrüden etc.) darstellen sowie keine Ein- bzw. Ausfahrten behindern. Wir möchten alle Besucher und Teilnehmer darauf hinweisen, dass das Halten und Parken außerhalb von geschlossenen Ortschaften nach § 12 StVO nicht zulässig ist.
Gerne dürfen Sie auf die unten eingezeichneten Parkplätze ausweichen:
Damit wir die Veranstaltung auch in den nächsten Jahren durchführen dürfen, möchten wir hiermit auf die allgemein geltende StVO verweisen und um Einhaltung bitten.