Aus den Rathäusern

Unerlaubte Beklebungen mit Stickern und Plakatierungen im Gemeindegebiet

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeindeverwaltung auf folgende wichtige Regelung für das Gemeindegebiet Talheim hin: Nach einem Gemeinderatsbeschluss...
Fotos von Stickern im Gemeindegebiet

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeindeverwaltung auf folgende wichtige Regelung für das Gemeindegebiet Talheim hin:

Nach einem Gemeinderatsbeschluss erhalten Sie auf Antrag eine Plakatierungsgenehmigung bei der Gemeindeverwaltung für Veranstaltungen in Talheim. Für Veranstaltungen außerhalb Talheim wird keine Plakatierungsgenehmigung erteilt.

In letzter Zeit nehmen auch Beklebungen mit Stickern an Laternenpfosten, Schildern und Bushaltestellen erschreckend zu. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Beklebungen nicht zulässig sind.

Besonders folgenschwer kann die Beklebung von Verkehrsspiegeln in der Ortsdurchfahrt sein, hier kann es bei mangelnder Sicht auf den Gegenverkehr zu Unfällen kommen.

Da die Beseitigung dieser Sticker sehr aufwendig ist, hat die Gemeindeverwaltung sich dazu entschlossen, eine Belohnung für sachdienliche Hinweise auf die Täter auszuloben. Für entsprechende Hinweise, die bei der Gemeindeverwaltung unter

0713398300 oder unter Post@talheim.de eingehen, wird eine Belohnung in Höhe von 250 € ausbezahlt.

Wir bitten sowohl alle Bürger als auch Auswärtige um Beachtung dieser Regeln und zur Mithilfe bei der Ermittlung der Täter!

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Talheim (Heilbronn)
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Talheim
03.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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