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Unerlaubte Entsorgung von Abfällen im Wald

Bauschutt, Erdaushub, Gartenabfälle und ähnliche Materialien sind ausschließlich den dafür vorgesehenen Sammel- und Entsorgungsstellen zuzuführen....

Bauschutt, Erdaushub, Gartenabfälle und ähnliche Materialien sind ausschließlich den dafür vorgesehenen Sammel- und Entsorgungsstellen zuzuführen. Das Abladen oder Deponieren solcher Materialien im Wald ist gemäß den geltenden Vorschriften untersagt und wird mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen geahndet.

Erscheinung
Neuenstadter Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Neuenstadt am Kocher
Kategorien
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