Bauschutt, Erdaushub, Gartenabfälle und ähnliche Materialien sind ausschließlich den dafür vorgesehenen Sammel- und Entsorgungsstellen zuzuführen. Das Abladen oder Deponieren solcher Materialien im Wald ist gemäß den geltenden Vorschriften untersagt und wird mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen geahndet.