Unerlaubte Nutzung des Freizeitgeländes Heiden – Hinweis auf Benutzungsordnung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, leider müssen wir immer wieder feststellen, dass das Freizeitgelände Heiden , insbesondere die Grillstelle und...

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

leider müssen wir immer wieder feststellen, dass das Freizeitgelände Heiden, insbesondere die Grillstelle und der Spielplatz, zunehmend unerlaubt von Privatpersonen genutzt wird – ohne Reservierung und Ankündigung. Dies verstößt gegen die Benutzungsordnung, die auf der Homepage der Gemeinde Bodelshausen einsehbar ist.

Eine Genehmigung bei Nutzung der Außenanlagen für mehr als 2 Stunden – etwa zum Grillen – ist ausdrücklich erforderlich.

  • Die Anlage ist sauber zu halten; Abfälle müssen mitgenommen und Zigarettenreste oder Verpackungen in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
  • Sachbeschädigung und Vandalismus sind untersagt. Bei Verstößen wird Schadensersatz verlangt, und es kann ein Bußgeld bis zu 1.000 € verhängt werden.

Die häufigen Hinterlassenschaften und Schäden durch unerlaubte Nutzung sind nicht nur ärgerlich, sondern erhöhen auch den Reinigungs- und Sanierungsaufwand unserer Gemeinde.

Wir appellieren daher an alle:

  • Bitte sichern Sie sich für Grillabende oder längere Aufenthalte eine offizielle Buchung über das Rathaus/Bürgerservice.
  • Beachten Sie die Nutzungszeiten: Die Zufahrt ist von 6 bis 20 Uhr erlaubt, zwischen 23 und 8 Uhr ist die Nutzung untersagt.
  • Beachten Sie das Verbot von offenem Feuer außerhalb der zugelassenen Stellen.
  • Hinterlassen Sie keinerlei Müll – weder Dosen und Plastik noch Zigarettenkippen!
  • Seien Sie aufmerksam und melden Sie Schäden oder Verschmutzungen.

Bitte helfen Sie mit, unser Freizeitgelände sauber, sicher und für alle zugänglich zu halten!

Vielen Dank.

Für Reservierungen oder Rückfragen wenden Sie sich an:
Bürgerservice Rathaus, Tel. 07471 / 708‑0 oder info@bodelshausen.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt Gemeinde Bodelshausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Bodelshausen
03.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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