Bitte denken Sie daran, die Gültigkeit der vorhandenen Ausweispapiere rechtzeitig zu überprüfen und neue frühzeitig zu beantragen. Gem. § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) unterliegen Sie der Ausweispflicht. Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei einer eventuellen Neuausstellung eine Wartezeit von derzeit 3 bis 6 Wochen beim Personalausweis und 3 bis 8 Wochen beim Reisepass in Kauf nehmen müssen.
Anfragen und Anträge zur Neuausstellung von Ausweispapieren im „KOMM-IN“, Am Markt 2, Tel. 06262/9209-30.