Jahresausflug 2025 in den Harz / Deutsch-Chinesischer Freundeskreis
Der diesjährige Jahresausflug vom 7. bis 10. Juli führte uns in den Harz, das Land der Bergwerke, Hexen und mittelalterlichen Fachwerkstädte. Schon morgens, 7 Uhr, startet der Bus in Walldorf, mit Zwischenstation in Heidelberg, mit insgesamt 37 Mitgliedern und einigen Gästen in Richtung Norden. Zwischendurch darf die schon traditionelle Frühstücksrast mit Sekt, Orangensaft und Brezeln nicht fehlen. Ohne Stau und durch die neu eröffnete Abkürzung von circa 20 Kilometern (A49) zwischen A5 und A7 erreichen wir schon am frühen Nachmittag unser Harzer Kur- und Kongresshotel in Wernigerode, unser Standort für die nächsten drei Tage. Die ideale Lage des Hauses in der Altstadt ermöglicht nach dem Einchecken noch einen ersten Orientierungsrundgang durch die historische Altstadt. Am zweiten Tag stehen eine Harzrundfahrt mit Wernigerode, Glasmanufaktur, Hexentanzplatz und Quedlinburg auf dem Programm. Nach dem Frühstück holt uns Herr Hilden, unser Gästeführer für die nächsten zwei Tage, vom Hotel ab für den Stadtrundgang durch Wernigerode, laut Reiseführer eine der schönsten Städte Deutschlands. Die Breite Straße hinunter reihen sich jede Menge stilvoll und aufwendig restaurierte, farbenfrohe Fachwerkhäuser ohne architektonischen Stilbruch zwischendurch; einige von ihnen aus dem 16. Jahrhundert. Über den Nicolaiplatz, in dessen Mitte der modern gestaltete Nicolaibrunnen mit zentraler Kugel steht, erreichen wir den weitläufigen Marktplatz, von allen Seiten umgeben von mittelalterlichen Gebäuden. Das prächtigste Bauwerk, das fast 600 Jahre alte Rathaus mit seinen beiden symmetrisch angeordneten reich verzierten Erkern und aufgesetzten, schiefergedeckten Spitztürmen, können wir leider nur auf Fotos in der Touristeninfo bewundern, da seine Fassade zu Restaurierungsarbeiten gerade voll eingehüllt ist. In der Mitte des Platzes steht der reich verzierte Brunnen mit zwei übereinander liegenden Brunnenschalen, an deren Umfang die Gedenktafeln verdienter Wernigeroder Bürger angebracht sind.
H.G.G.