Sonntag, 31. August
10.30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst auf dem Kirchplatz unter dem Motto „Was für ein Fest!“, anschließend herzliche Einladung zum Weißwurstessen
Gemeinsam Gottesdienst feiern unter freiem Himmel, dazu laden die evangelische und die katholische Kirchengemeinde auf den Kirchplatz zwischen den beiden Gotteshäusern herzlich ein. Im Mittelpunkt steht das Gleichnis vom "Großen Gastmahl" aus Lukas 14,16-24. Dabei geht es um das Eingeladen sein und das Einladen lassen. Ein Spontanchor aus Mitgliedern des Männergesangvereins und des Kirchenchores unter der Leitung von Martin Schreiner wird den Gottesdienst musikalisch gestalten. Für die inhaltliche Gestaltung sind Pfarrer Ulrich Förderer, Inge Schreier und Pfarrerin Martina Trump verantwortlich.
Anschließend ist Gelegenheit, bei Weißwurst und kühlen Getränken das Gehörte weiter zu vertiefen. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit einen Parkplatz in der weiteren Umgebung unserer Kirchen.
Sonntag, 7. September
kein Gottesdienst, herzliche Einladung zum Gottesdienst in den umliegenden Gemeinden
Sonntag, 31. August
kein Gottesdienst, herzliche Einladung zum Gottesdienst in den umliegenden Gemeinden
Mittwoch, 3. September
17.00 - 19.00 Uhr Offene Kirche für persönliche Andacht und Stille
Sonntag, 7. September
09.15 Uhr Gottesdienst
Hasselbach
Sonntag, 31. August
09.15 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 7. September
kein Gottesdienst, herzliche Einladung zum Gottesdienst in den umliegenden Gemeinden
Die sechsjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Kirchenältesten unserer Kirchengemeinden läuft Ende des Jahres aus. Am 30. November werden deshalb auch für Reihen, Adersbach und Hasselbach neue Kirchengemeinderäte gewählt. Dafür bitten wir die Gemeindeglieder um ihre Wahlvorschläge bis zum 26. September; Vordrucke dafür erhalten Sie im Pfarrbüro und in den Kirchen. Vorgeschlagen werden kann jeder, der wahlberechtigt ist, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat, bereit ist, sich regelmäßig am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen, verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten und die kirchlichen Ordnungen anzuerkennen sowie nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis von mehr als 5 Stunden im Kirchenbezirk oder der Kirchengemeinde steht, ist der er/sie wahlberechtigt ist. Mit Ihrem Wahlschlag tragen Sie dazu bei, dass Kirche aktiv und mitverantwortlich gestaltet werden kann.