Durch ein Landesgesetz sind auch die Kommunen verpflichtet, bis 2040 die faktische Klimaneutralität zu erreichen. Bereits 2023 hatten wir deshalb beantragt, zunächst die CO₂-Emissionen sämtlicher städtischen Liegenschaften zu erfassen. Die Stadtverwaltung hatte zugesagt, den entsprechenden Bericht in diesem Monat vorzulegen, konnte das Projekt aber leider noch nicht abschließen.
Sobald die erste Plochinger Klimabilanz vorliegt, muss eine Roadmap erarbeitet werden, wann welche städtischen Gebäude (Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Sporthallen etc.) energetisch saniert und/oder auf erneuerbare Energien umgestellt werden sollen.
Ein Beispiel: Das frisch sanierte Gymnasium bringt durch die gesetzlich inzwischen vorgeschriebene bessere Wärmedämmung zwar einen Schub in Bezug auf Energieeffizienz und Heizkostensenkung, ist aber keineswegs CO₂-neutral. Hier gilt es u. a. zu untersuchen, ob das allmählich in die Jahre kommende Blockheizkraftwerk durch eine Großwärmepumpe ersetzt werden sollte, oder ob das Untere Schulzentrum an das Fernwärmenetz (auf der Basis grünen Wasserstoffs) angeschlossen werden kann.
Der durch das Landesgesetz ausgelöste Zwang könnte auch wieder Schwung in die Diskussion um die Sanierung der Schafhausäcker-Halle bringen, oder die Frage aufwerfen, ob auf dem heutigen Kronen-Areal u. a. auch ein neues, CO₂-neutrales Rathaus entstehen soll.
Dass das sehr teuer wird, ist klar. Sofern die Kommunen demnächst nicht strukturell besser ausgestattet werden, müssen neue Schulden zum Zweck der Erreichung der Klimaneutralität aber in Kauf genommen und natürlich auch von der Kommunalaufsicht akzeptiert werden.


