Zum wiederholten Male wurde uns gemeldet, dass im Außenbereich zum Teil große Mengen Grünschnitt bzw. Häckselgut auf fremden Grundstücken entsorgt werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Grünschnitt von Privatgrundstücken innerorts wie außerorts ordnungsgemäß auf dem Häckselplatz zu entsorgen ist. Das Ablagern auf fremden Grundstücken, privat oder öffentlich, ist nicht zulässig.
Vielen Dank.