Aus den Rathäusern

Unterbringung von Flüchtlingen – Aufruf zur Bereitstellung von Wohnraum

Die Gemeinde Ilvesheim bittet erneut darum, dass sich die Eigentümer von leerstehenden Wohnungen oder Häusern melden, wenn sie diesen Wohnraum für die...

Die Gemeinde Ilvesheim bittet erneut darum, dass sich die Eigentümer von leerstehenden Wohnungen oder Häusern melden, wenn sie diesen Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitstellen wollen.

Die Gemeindeverwaltung ist nach wie vor daran interessiert, geeignete Wohnungen bzw. Häuser anzumieten, um die zugewiesenen Flüchtlinge im Rahmen der Anschlussunterbringung unterzubringen.

Ein Mietvertrag würde direkt mit der Gemeinde Ilvesheim zu ortsüblichen Mietpreisen abgeschlossen. Infolgedessen steht die Gemeinde für die Mieterpflichten ein.

Grundvoraussetzung für die Geeignetheit einer Wohneinheit bzw. eines Wohnhauses ist insbesondere, dass diese/dieses nicht sanierungsbedürftig ist und zudem keine Beheizung durch „offenes Feuer“ in Form von Kachel- oder Kaminöfen erfolgt.

Wer Wohnraum zur Verfügung stellen kann wird gebeten, sich direkt mit unserem Bauamt/Liegenschaften, Frau Ehrler, henrike.ehrler@ilvesheim.de in Verbindung zu setzen.

Die Unterbringung und Integration der großen Zahl an Flüchtlingen, die nach Deutschland gekommen sind und weiterhin kommen, kann nur gemeinsam bewältigt werden.

Für das bereits seit vielen Jahren erbrachte Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger bedanken wir uns auf diesem Wege recht herzlich.

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Ausgabe 28/2025
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