Zusammenlegung Brigachtal-Überauchen
Schwarzwald-Baar-Kreis
Vergabe der Flurstücke der Teilnehmergemeinschaft
In der Zusammenlegung Brigachtal-Überauchen werden die unten aufgeführten Flurstücke für die Landabfindung der Beteiligten voraussichtlich nicht mehr benötigt. Sie werden den Teilnehmern des Zusammenlegungsverfahrens öffentlich angeboten.
Ein Verzeichnis mit detaillierter Beschreibung (Nutzungsarten, Schutzgebiete, Leitungen …) der Flurstücke, sowie eine Karte, aus der die Lage der Flurstücke zu ersehen ist, liegen ab sofort bis 27.02.2026 im Rathaus von Brigachtal zur Einsichtnahme aus.
Zusätzlich kann das Verzeichnis und die Karte auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3690) unter dem Punkt „Zusammenlegungsplan“ eingesehen werden.
Gebote für die Flurstücke müssen bis spätestens 27.02.2026 um 12.00 Uhr
schriftlich bei der Flurneuordnungsstelle Rottweil/Schwarzwald-Baar-Kreis, Ruhe-Christi-Straße 29, 78628 Rottweil eingegangen sein. Später eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt.
| Gemarkung | Flurstück Nummer | Lage | Fläche ar | Verkaufspreis | überwiegende Nutzungsart |
| Kirchdorf | 1023 | Lange Mannsmatten | 32,30 | 3.557,40 € | Grünland |
| Kirchdorf | 1070 | Über dem Wasser | 17,49 | 2.887,50 € | Grünland |
| Klengen | 2820 | Auf der Au | 52,26 | 6.590,10 € | Grünland |
| Überauchen | 1347 | Haslen | 52,16 | 7.359,00 € | Acker |
| Überauchen | 1381 | Kleines Tal | 39,82 | 5.903,70 € | Acker |
| Überauchen | 1435 | Mittelbühl | 58,36 | 8.956,20 € | Acker |
| Überauchen | 1458 | Weinhalde | 51,67 | 8.322,60 € | Acker |
| Überauchen | 1648 | Kirchhalden | 20,16 | 2.897,40 € | Grünland |
| Überauchen | 1649 | Kirchhalden | 22,42 | 2.791,80 € | Grünland |
bei mehreren Interessenten für ein Flurstück, erfolgt die Vergabe nach folgenden Kriterien:
1. Landwirt als Eigentümer des nebenliegenden Flurstückes
2. Pächter der nebenliegenden Flurstücke
3. Landwirte
4. Anlieger bzw. Nebenlieger
5. Teilnehmer
Bei gleichwertigen Bewerbern entscheidet das Los.
Die genannten Preise sind Festpreise, ein höherer Angebotspreis hat keine Auswirkung auf eine Berücksichtigung bei der Vergabe. Geben Sie beim Gebot den Grund Ihres Kaufwunsches an (siehe Kriterium 1 – 5).
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, untere Flurbereinigungsbehörde entscheidet über die Vergabe. Alle Bieter werden schriftlich über das Ergebnis informiert.
Die Geldbeträge für die Grundstücke werden innerhalb von 4 Wochen nach der Zuteilung zur Zahlung an die Kasse der Teilnehmergemeinschaft fällig. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, kann die Zuteilung zurückgenommen werden.
Hinweis: Es fällt Grunderwerbsteuer nach den gesetzlichen Bestimmungen an.
Zur Beachtung: Die Flurstücke sind noch bis zum 31. Oktober 2026 verpachtet.
Der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der Flurstücke gehen daher erst am 01.11.2026 auf den Käufer über. Eine frühere Nutzung ist nach Absprache mit dem derzeitigen Pächter selbstverständlich möglich.
Die Zuteilung erfolgt mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass das Flurstück zurückgegeben werden muss, wenn es von der Flurbereinigungsbehörde aus unvorhergesehenen Gründen ganz oder teilweise benötigt wird.
gez. Werner Obergfell