Unterjährige Ablesung der Wasserzähler für die Jahresverbrauchsabrechnung 2025

In der Sitzung am 26.05.2025 wurden dem Gemeinderat die Gebührenkalkulationen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vorgestellt. In...

In der Sitzung am 26.05.2025 wurden dem Gemeinderat die Gebührenkalkulationen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vorgestellt.

In beiden Bereichen sind in den vergangenen Jahren die Betriebskosten erheblich gestiegen, und die Gemeinde hat viele Investitionen getätigt.

Die bisherigen Gebühren sind daher seit einigen Jahren nicht mehr kostendeckend, so dass ein erheblicher Abmangel entstanden ist.

Der Gemeinderat hat eine unterjährige Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.07.2025 beschlossen.

Aus diesem Grund müssen nunmehr die Wasserzähler zum 30.06.2025 abgelesen werden, wobei keine separate Abrechnung erfolgt. Erst zum 31.12.2025 wird dann die Abrechnung für das Jahr 2025 vorgenommen. Die Abschlagszahlungen für das Jahr 2025 bleiben unverändert bestehen.

Die Ablesekarten werden Ihnen in der KW 26 zugesandt.

Wir bitten Sie um Unterstützung und dürfen Sie daher um Mitteilung des Zählerstandes zum 30.06.2025 bitten.

Sie haben folgende Möglichkeiten, uns den Zählerstand mitzuteilen:

  • Rückgabe/Rücksendung der Selbstablesekarte
  • Onlineeingabe unter www.neustetten.de/wasserzaehler
  • Eingabe über QR-Code (siehe unten)
  • Mitteilung per E-Mail an: biesinger@neustetten.de oder gemeinde@neustetten.de

Bitte lassen Sie uns Ihren Zählerstand bis spätestens zum 11.07.2025 zukommen.

Aus rechtlichen Gründen können wir keine telefonischen Meldungen entgegennehmen.

Sofern wir von Ihnen keine Mitteilung des Zählerstandes zum 30.06.2025 erhalten, erfolgt eine maschinelle Hochrechnung.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihre

Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Neustetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
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