Unterjährige Ablesung der Wasserzähler für die Jahresverbrauchsabrechnung 2025

Zum 01.07.2025 ändern sich die Wasser- und Abwassergebühren. Hierüber haben wir bereits ausführlich berichtet und informiert. Daher ist es...

Zum 01.07.2025 ändern sich die Wasser- und Abwassergebühren. Hierüber haben wir bereits ausführlich berichtet und informiert.

Daher ist es erforderlich, dass die Wasserzähler zum 30.06.2025 abgelesen werden.

Es gibt folgende Möglichkeiten, uns den Zählerstand mitzuteilen:

  • Rückgabe/Rücksendung der Ablesekarte
  • Onlineeingabe unter www.neustetten.de/wasserzaehler
  • Eingabe über QR-Code (siehe unten)
  • Mitteilung per E-Mail an: biesinger@neustetten.de oder gemeinde@neustetten.de

Bitte lassen Sie uns Ihren Zählerstand bis spätestens zum 11.07.2025 zukommen.

Hinweise:

  • Die Ablesekarten werden Ihnen in der nächsten Woche zugesandt.
  • Eine Abrechnung der Wasser-/Abwassergebühren erfolgt erst zum 31.12.2025.
  • Die Abschlagszahlungen für das Jahr 2025 bleiben unverändert bestehen.
  • Telefonische Mitteilungen sind aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
  • Sofern kein Zählerstand gemeldet wird, erfolgt eine maschinelle Hochrechnung.

Wir bitten Sie um Ihre Mitwirkung und Unterstützung.

Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand (Stand 30.06.2025) mit.


Vielen Dank.

Ihre

Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Neustetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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