Stadt Bad Dürrheim
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Unterkunft für Geflüchtete geht im Februar in Betrieb

Weiterhin werden eine hohe Anzahl an geflüchteten Menschen dem Schwarzwald-Baar-Kreis zugewiesen. Aus diesem Grund errichtet der Landkreis eine Flüchtlingsunterkunft...
Die Fundamente für die Flüchtlingsunterkunft in der Schwenninger Straße sind bereits fertig. Laut Angaben des Landratsamts sollen die Container noch im November aufgestellt werden.
Die Fundamente für die Flüchtlingsunterkunft in der Schwenninger Straße sind bereits fertig. Laut Angaben des Landratsamts sollen die Container noch im November aufgestellt werden.

Weiterhin werden eine hohe Anzahl an geflüchteten Menschen dem Schwarzwald-Baar-Kreis zugewiesen. Aus diesem Grund errichtet der Landkreis eine Flüchtlingsunterkunft in der Schwenninger Straße 6 in Bad Dürrheim. In der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises sollen bis zu 100 Flüchtlinge untergebracht werden. Die Unterkunft ist voraussichtlich für zwei Jahre in Betrieb. Die ersten Bewohner sollen im Februar 2025 einziehen können.

Der Gebäudekomplex selbst wird 51 auf 14,60 Meter groß und besteht aus zwei Geschossen mit einzelnen Modulen. Die 18 Quadratmeter großen Räume werden in der Regel mit zwei Personen belegt, können aber auch mit kleineren Familien oder Einzelpersonen belegt werden. Neben den elektrisch beheizten Wohneinheiten befinden sich zentrale Aufenthalts-, Sanitär-, Ess- und Küchenräume in dem Gebäudekomplex. Für externe Betreuungskräfte sind weitere Flächen wie ein Büro- und Pausenraum, WC-Anlagen sowie ein Besprechungsraum für die Flüchtlingsbegleitung und ein Materiallager vorgesehen.

Baustellenvorbereitung und Fortschritt

Die vorbereitenden Maßnahmen sind inzwischen abgeschlossen. Ein Schotter- und Betonplattenfundament wurde als Untergrund für die Containermodule hergestellt. Die Wohnanlage soll Ende November geliefert und aufgebaut werden. In einem ersten Schritt werden die einzelnen Module baulich miteinander verbunden. Anschließend wird der Innenausbau und die Einrichtung durchgeführt.

Gesetzliche Verpflichtung des Schwarzwald-Baar-Kreises

Die geflüchteten Menschen werden vom Bund auf die Länder verteilt. Baden-Württemberg nimmt zirka 13 Prozent der Personen im Bund auf (Erstaufnahme). Das Land Baden-Württemberg verteilt die Menschen dann auf die Landkreise weiter. Der Schwarzwald-Baar-Kreis muss wiederum zirka 2,3 Prozent der geflüchteten Personen vorübergehend unterbringen. Dies erfolgt im Regelfall in einer sogenannten Gemeinschaftsunterkunft.

Die geflüchteten Personen verbleiben solange in der Gemeinschaftsunterkunft, bis das Asylverfahren beendet wurde. Dies ist meist ein Zeitraum von rund 15 Monaten. Danach müssen diese Personen die Einrichtung verlassen und gehen als anerkannter Asylbewerber in die Anschlussunterbringung der Kommunen. Der Schwarzwald-Baar-Kreis betreibt derzeit zwölf Gemeinschaftsunterkünfte.

Im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis sind aktuell 65 Prozent Alleinreisende und 35 Prozent Familien in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Die Herkunftsländer sind überwiegend Afghanistan, Syrien und die Türkei. Welche Personen beziehungsweise Familien konkret nach Bad Dürrheim kommen werden, steht noch nicht fest. Dem Landratsamt ist es als untere Aufnahmebehörde sehr wichtig, ein ausgewogenes Verhältnis und gutes Miteinander in der Gemeinschaftsunterkunft zu schaffen.

Betreuung und Sicherheit

In den Gemeinschaftsunterkünften des Schwarzwald-Baar-Kreises sind Heimleiter, Hausmeister sowie die Sozialbetreuung im Einsatz. Das Personal ist wichtig, um Struktur, Ordnung und Unterstützung anzubieten. Selbstverständlich können sich die Bewohner innerhalb sowie außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft einbringen, zum Beispiel im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit.

Erscheinung
Bad Dürrheimer Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Dürrheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024

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von Stadt Bad Dürrheim
21.11.2024
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