Die Stadt Tamm ist auf Grund neuer und strenger Richtlinien verpflichtet, eine Fachfirma zu beauftragen, um die ausgelegten Giftköderboxen in den Kanälen zu kontrollieren. Dies findet mittlerweile ganzjährig statt.
Auf privaten Grundstücken ist allerdings der Eigentümer oder die Hausverwaltung zuständig.
Um jedoch allgemein eine effiziente Bekämpfung erzielen zu können, sind einige wichtige Grundsätze zu beachten.
Hiermit möchten wir noch einmal alle Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen, dass die „fachgerechte“ Beseitigung von Abfall eine große Rolle bei der Bekämpfung von Ratten spielt.
Hier müssen wir leider auch immer wieder feststellen, dass Küchenabfälle und Lebensmittel über die Toilette entsorgt werden.
Dies ist natürlich ein „gefundenes Fressen“ für Ratten, und somit kommen diese immer wieder an diesen Ort zurück.
Wir bitten Sie hiermit, auch in Ihrem eigenen Interesse, den Abfall „fachgerecht“ in die hierfür vorgesehenen, verschlossenen Abfallbehälter zu entsorgen.
Achten Sie auch bitte darauf, dass Sie Müll und Unrat (von für Ratten leicht zugänglichen Orten) entfernen (§ 16 Tammer Ortsrecht).
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Sollte Ihnen ein vermehrtes Auftreten von Ratten an oder in Kanälen auffallen, dürfen Sie gerne das Bauamt der Stadt unterTel. 606-1601 informieren.