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Unterzeichnen Sie unsere Online-Landtags-Petition für die Kompromiss-Lösung hinsichtlich der neuen Flugroute TEDGO_Neu bis zum 18.12.25

Seit Sommer gibt es im Landtag in BW die Möglichkeit, das bisher bereits existierende Verfahren des Petitionsausschusses auch online zu nutzen....
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BIFoto: Bürgerinitiative

Seit Sommer gibt es im Landtag in BW die Möglichkeit, das bisher bereits existierende Verfahren des Petitionsausschusses auch online zu nutzen. Hier können Bürgerinnen und Bürger für sie kritische Themen dem Landtag nun auch online unterbreiten. Sobald eine Petition innerhalb von 45 Tagen 10.000 Zeichner/Unterstützer erreicht, muss der Ausschuss diese im Landtag öffentlich behandeln und schließlich darüber abstimmen. Deshalb müssen wir schnell handeln und bis zum 18. Dezember noch viele Menschen finden, die diese Petition zeichnen.

Am Montagmorgen, den 1.12., standen wir bei 2786 Zeichnern – also noch weit weg von unserem „zehntausend“ Ziel.

Nachdem wir schon einmal im Jahr 2021 dem Verkehrsministerium 15.022 Unterschriften gegen die Einführung von TEDGO_Neu übergeben hatten, sind wir inzwischen auf die Kompromisslösung der Fluglärmkommission (FLK) eingegangen, um nicht morgen noch mehr Flugzeuge überall über unseren Köpfen hinweg ertragen zu müssen.

Jetzt kann nur noch die Landesregierung helfen, einen Kompromiss in harten Verhandlungen mit den Fluggesellschaften zu erwirken, den eine gesetzlich verankerte Fluglärmkommission, als lokale Vertretung der Raumschaft vor Ort, beschlossen hat.

Aufstehen und Einstehen für die Demokratie – Umsetzung des Mehrheitsbeschlusses für die Kompromisslösung zur neuen TEDGO-Flugroute am Flughafen Stuttgart heißt unsere aktuelle Petition Nr. 17/4203, die wir gerne mit Ihrer Hilfe zum Erfolg führen wollen.


Sie können sich mit dem Link bit.ly/Petition_TEDGO am Server des Landtags einwählen, die Petition zu TEDGO_Neu mit Ihrer Adresse ausfüllen und bestätigen. Einen Bestätigungslink erhalten Sie direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit einem weiteren Klick ist Ihre Zustimmung zur Petition somit gesichert. Oder gehen Sie mit der Fotofunktion Ihres Handys auf den angezeigten QR-Code und wählen Sie die angezeigte Internetseite des Landtags mit dem direkten Link zur Online-Petition aus.

Deutschlandweit können Bürgerinnen und Bürger, egal wie alt, abstimmen, selbst ohne eigene E-Mail-Adresse.

Wenn Sie keine eigene E-Mail-Adresse haben, bitten Sie jemanden aus Ihrem Bekanntenkreis, uns Ihren Namen und Adresse per E-Mail zuzusenden (info@fluglaerm-stuttgart.de). Diese Stimmen werden auch gezählt.

Bitte werben Sie auch in Ihrer Familie, bei Nachbarn, Freunden oder Gleichgesinnten, die Petition zu zeichnen. Auch die Oma aus Hamburg oder der beste Freund in Passau kann mitmachen. Online geht es super einfach und braucht kaum Zeit.

Fluglärmbeschwerden

Auch einzelne Fluglärmbeschwerden über z. B. zu niedrige oder laute Flüge sollten wir weiterhin nicht aus dem Auge verlieren.

Lärmschutzbeauftragter des Flughafens Stuttgart

Der frühere Fluglärmschutzbeauftragte ist seit dem 1.6.25 nicht mehr im Amt. Es liegen uns bisher keine offiziellen Informationen über seine Nachfolge vor. Bis uns Näheres bekannt ist, bitten wir Sie, Beschwerden weiterhin an die nachfolgende E-Mail-Adresse zu richten:

E-Mail: Lsb@rps.bwl.de,
oder es bei der alten Telefonnummer im Regierungspräsidium, Referat Lärmschutz, zu probieren:
Telefon: 0711-7224 9349
Bei geschaltetem Anrufbeantworter: Bitte nennen Sie immer Name, Wohnort, Tel.-Nummer und den Grund der Beschwerde und bitten Sie um Rückmeldung.

Kontakt

Orgateam der
Bürgerinitiative „Vereint gegen Fluglärm“
i. A. Rolf Keck
E-Mail: info@fluglaerm-stuttgart.de

Internet: www.fluglaerm-stuttgart.de

Instagram: vereintgegenfluglaerm

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BI.Foto: Bürgerinitiative
Anhang
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Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Wolfschlugen
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
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Kategorien
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