Teil 2
Individuell organisierte Reisen
Individuell organisierte Reisen bieten die Möglichkeit, dass Reisezeiten, Reiseziele und die Dauer der Reise ganz nach den eigenen Wünschen bestimmt werden können. Es können Hotels genutzt werden, die vornehmlich Menschen mit Demenz beherbergen und auf deren Bedürfnisse gut eingestellt sind. Am Urlaubsort können die Erkrankten in der Regel durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einer Tagespflege betreut werden. Durch die Spezialisierung können sich Menschen mit Demenz unbefangen im Hotel bewegen, was zu einer entspannten Urlaubsatmosphäre beiträgt. Auch hier sollten sich Angehörige genau informieren, ob die Unterkunft und Betreuung zu den individuellen Bedürfnissen passen.
Finanzierung des Urlaubs für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen
Die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Mahlzeiten und Ausflüge müssen selbst bezahlt werden. Es gibt mancherorts Stiftungen, die bedürftige Pflegende bei der Finanzierung des Urlaubs unterstützen. Die Kosten für Pflege und Betreuung der Erkrankten können sowohl bei individuellen als auch bei Gruppenreisen aus Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), für die jährlich 1.612 € zur Verfügung stehen. Der Betrag kann durch die Übertragung der halben Leistung der Kurzzeitpflege auf insgesamt 2.418 € erhöht werden. „Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist“ (§ 39 Abs.1 Satz 2 SGB XI).
2. Ferner kann der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) zusätzlich genutzt werden, wenn anerkannte alltagsunterstützende Angebote vor Ort zur Betreuung beitragen. Monatlich haben Versicherte ab Pflegegrad 1 Anspruch auf 125 €. Nicht in Anspruch genommene Beträge können bis Ende Juni des Folgejahres verwendet werden.
3. Ergänzend oder zusätzlich zum Entlastungsbetrag kann für die Finanzierung anerkannter alltagsunterstützender Angebote ein Teil der ambulanten Pflegesachleistung genutzt werden. Bis zu 40 Prozent der zur Verfügung stehenden ambulanten Pflegesachleistung können dafür umgewandelt werden, falls diese nicht anderweitig, zum Beispiel für einen ambulanten Pflegedienst zuhause, verbraucht wurden (§ 45a Abs.4 SGB XI). Für diese Verwendung wird bei der Pflegekasse ein Antrag auf Umwandlung gestellt. Je nach Pflegegrad variiert die Höhe des zur Verfügung stehenden Betrags. Für die unter 2. und 3. genannten Leistungen muss die Anerkennung des Angebots nach Landesrecht vorliegen. Je nachdem, welche Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden, kann es zu Kürzungen beim Pflegegeld für den jeweiligen Monat kommen. Eine genaue Beratung durch den Anbieter zur Finanzierung der Reise ist deshalb empfehlenswert. Die Anbieter unterstützen in der Regel auch bei der Antragstellung.
Besteht vor Ort eine Zusammenarbeit mit einem SPA-Hotel oder einer Reha-Einrichtung, können nach Absprache gesundheitsfördernde, präventive Angebote für pflegende Angehörige genutzt werden. Voraussetzung ist eine haus- oder fachärztliche Heilmittel-Verordnung, zum Beispiel für Gruppengymnastik im Bewegungsbad (§ 32 SGB V).
Liste der Urlaubsangebote
Eine Liste von Urlaubsangeboten für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen in Deutschland und international kann über den nachstehenden Link bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft heruntergeladen werden: www.alzheimer-bw.de/hilfe-vor-ort/urlaubsangebote/.
Bei Bedarf erhalten Sie die Liste auch per Post zugesandt über die Alzheimer-Gesellschaften. Regionale Alzheimer-Gesellschaften kennen mitunter weitere Urlaubsangebote, die nicht in der Liste enthalten sind: www.deutsche-alzheimer.de.