Aus den Rathäusern

Urlaubszeit – Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen

Der Kinderreisepass wurde aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung mit Beginn des Jahres 2024 abgeschafft. Kinder erhalten nun einen Reisepass...

Der Kinderreisepass wurde aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung mit Beginn des Jahres 2024 abgeschafft. Kinder erhalten nun einen Reisepass oder Personalausweis, wie ihn auch Erwachsene bekommen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum aufgedruckten Datum ihre Gültigkeit.

Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise durch die Bundesdruckerei nimmt etwa 2 bis 3 Wochen und bei Reisepässen 4 bis 6 Wochen in Anspruch. Bitte prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente, damit Sie bei Bedarf frühzeitig ein neues Dokument im BürgerBüro im Rathaus bzw. einem Stadtteil beantragen können.

Die Gebühren betragen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro für einen Reisepass und 22,80 Euro für einen Personalausweis. Diese Reisedokumente sind sechs Jahre gültig. Für Antragsteller über 24 Jahre betragen die Gebühren 70 Euro für den Reisepass und 37,00 Euro für den Personalausweis bei einer Gültigkeit von zehn Jahren.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Bad Rappenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
von Stadt Bad Rappenau
17.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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