Aus den Rathäusern

Urlaubszeit-Reisezeit

Urlaubszeit – Reisezeit - ist Ihr Ausweis oder Pass noch gültig? Der Beginn der Reisezeit liegt in unmittelbarer Nähe. Um keine unangenehme...

Urlaubszeit – Reisezeit -

ist Ihr Ausweis oder Pass noch gültig?

Der Beginn der Reisezeit liegt in unmittelbarer Nähe.

Um keine unangenehme Überraschung zu erleben, bitten wir

Sie um Überprüfung Ihrer Ausweisdokumente. Sollte Ihr

Personalausweis/Reisepass abgelaufen sein oder demnächst

ablaufen, beantragen Sie rechtzeitig ein neues Ausweisdokument.

Bitte bedenken Sie, dass die Ausweise von der Bundes-

druckerei Berlin ausgestellt werden. Die Lieferzeit bei Personalausweisen liegt bei

2-3 Wochen und bei Reisepässen bei ca. 5-8 Wochen.

Für einen Personalausweis benötigen Sie Ihren bisherigen

Ausweis oder eine Geburtsurkunde, ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie

37,00 Euro Gebühr. Antragsteller unter 24 Jahren bezahlen 22,80 Euro Gebühr.

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des

Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu

besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.

Für einen Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild,

den bisherigen Reisepass/Personalausweis oder Geburtsurkunde und

70,00 Euro Gebühr. Antragsteller unter 24 Jahren bezahlen 37,50 Euro Gebühr.

Eine persönliche Vorsprache beim Passamt ist erforderlich.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Köhl (Tel.: 784-11) gerne zur Verfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung - Passamt

Anhang
Dokument
Erscheinung
Höfener Chronik
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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