Haben Sie ein gültiges Reisedokument?
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig vor Beginn der anstehenden Urlaubsreise ihre Personalausweise und (Kinder-)Reisepässe auf deren Gültigkeit zu überprüfen.
Auch in Zeiten offener (EU-)Grenzen ist es notwendig, ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen.
Je nach Reiseziel wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Bitte erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor der Urlaubsreise, welche Reisedokumente Sie für die Einreise in das Urlaubsland benötigen.
Seit dem 1.1.2024 können grundsätzlich keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden.
Für Kinder werden deshalb jetzt auch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt.
Für die Ausstellung eines Personalausweises und Reisepasses werden der bisherige Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Passbild* benötigt. Wurde bei der Gemeinde Lehrensteinsfeld bisher noch kein Ausweisdokument ausgestellt, werden noch eine Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde sowie ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit benötigt.
Für die Ausstellung von Ausweisdokumenten für Kinder benötigen wir außerdem die Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit. Die Formulare können Sie von unserer Homepage
www.lehrensteinsfeld.de herunterladen. Ggf. wird noch ein Nachweis über das Sorgerecht benötigt.
Die Personen, für die ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden soll, müssen persönlich erscheinen. Bitte buchen Sie vorab einen Termin (pro Person) über unsere Homepage
www.lehrensteinsfeld.de oder rufen Sie uns an, Tel. 07134/9848-13.
Die Gebühren für den Personalausweis betragen 37,00 € bzw. 22,80 € bei Personen unter 24 Jahren sowie für den Reisepass 70,00 € bzw. 37,50 € bei Personen unter 24 Jahren.
Die Gebühren sind direkt bei der Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass seit 1.5.2025 neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder gelten. Danach dürfen Lichtbilder nur noch direkt in den Behörden (dies ist zurzeit leider noch nicht möglich) oder von zertifizierten Fotodienstleistern digital erstellt und in elektronischer Form über einen gesicherten elektronischen Übermittlungsweg zur Behörde übermittelt werden.
Ausnahmsweise können vorübergehend noch aktuelle Lichtbilder in Papierform akzeptiert werden, z. B., wenn Ihr Lichtbild kurz vor dem 1.5.2025 aufgenommen wurde.
Ausweispflicht
Wir machen darauf aufmerksam, dass Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten, verpflichtet sind, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorzulegen.
Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro, Tel. 07134/9848-13 wenden.