Leider musste die Friedhofsverwaltung feststellen, dass auf den Urnenreihengräbern „Unter Bäumen“ auf den Friedhöfen in Haßmersheim, Hochhausen und Neckarmühlbach immer wieder Blumen und Grabschmuck abgelegt werden.
Aus gegebenem Anlass weisen wir die Nutzungsberechtigten der Gräber darauf hin, dass sie für die jeweilige Grabstelle verantwortlich sind. Laut der Friedhofssatzung dürfen nach § 15 Abs. 3 keine Gegenstände und Pflanzen abgestellt sowie keine Pflanzbeete angelegt werden. Hierfür ist extra eine zentrale Ablagestelle an den Gedenksteinen der jeweiligen Friedhöfe vorgesehen.