Schwere Körperverletzung

Urteil im Hähnchenschenkel-Prozess in Freiburg erwartet

Ein 42-Jähriger soll mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschenkel auf einen Mann eingeschlagen haben. Im Prozess gibt es andere Aussagen zu dem Streit. Wie urteilt das Gericht?
Ein 42-Jähriger steht wegen Angriffen auf Menschen vor Gericht. Unter anderem habe er einem Mann ein Stück aus dessen Ohr abgebissen. Nun wird die Urteilsverkündung erwartet. (Archivbild)
Ein 42-Jähriger steht wegen Angriffen auf Menschen vor Gericht. Unter anderem habe er einem Mann ein Stück aus dessen Ohr abgebissen. Nun wird die Urteilsverkündung erwartet. (Archivbild)Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Im Körperverletzungsprozess gegen einen 42-Jährigen wird heute (14.30 Uhr) in Freiburg das Urteil erwartet. Der Angeklagte hatte vor dem örtlichen Landgericht eingeräumt, bei einer Schlägerei einem Mann ein Stück eines Ohres abgebissen zu haben.

Dem Angeklagten wird unter anderem schwere Körperverletzung vorgeworfen. Den Vorwurf, einem anderen Mann bei einer Auseinandersetzung mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschenkel ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen zu haben, hatte er zurückgewiesen. Der Kontrahent habe hingegen das Fleischstück selbst aus dem Gefrierfach eines Kühlschranks geholt, um eine Wunde am Kopf zu kühlen. Diese Version des Geschehens habe der Kontrahent des Streits bestätigt, wie die «Badische Zeitung» berichtete.

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben früher als Ringer Spitzenniveau erreichte, sitzt in Untersuchungshaft. Vor Gericht berichtete er über massiven Alkoholkonsum.

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