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Vandalismus Außenleuchte Lemberghalle Wilflingen

Leider musste festgestellt werden, dass an der Lemberghalle Wilflingen bereits zum zweiten Mal eine Außenleuchte mutwillig beschädigt wurde. Solche...

Leider musste festgestellt werden, dass an der Lemberghalle Wilflingen bereits zum zweiten Mal eine Außenleuchte mutwillig beschädigt wurde.

Solche Handlungen stellen nicht nur eine Beschädigung des öffentlichen Eigentums dar, sondern beeinträchtigen auch die Sicherheit der Nutzer der Lemberghalle.

Hierdurch entstehen unnötige Kosten für Reparaturen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Vandalismus eine Straftat ist und nach den gesetzlichen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wird.

Es sollte selbstverständlich sein, dennoch appellieren wir um einen sorgsamen Umgang mit öffentlichem Eigentum.

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Wellendingen mit dem Ortsteil Wilflingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2026
von Gemeinde Wellendingen
26.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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