Leider musste festgestellt werden, dass an der Lemberghalle Wilflingen bereits zum zweiten Mal eine Außenleuchte mutwillig beschädigt wurde.
Solche Handlungen stellen nicht nur eine Beschädigung des öffentlichen Eigentums dar, sondern beeinträchtigen auch die Sicherheit der Nutzer der Lemberghalle.
Hierdurch entstehen unnötige Kosten für Reparaturen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Vandalismus eine Straftat ist und nach den gesetzlichen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wird.
Es sollte selbstverständlich sein, dennoch appellieren wir um einen sorgsamen Umgang mit öffentlichem Eigentum.
Ihre Gemeindeverwaltung