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Der Ortsverband informiert: Der Sozialverband VdK berät in sozialrechtlichen Fragen und vertritt mit seinen Juristen die Rechte von Behinderten, Rentnern...

Der Ortsverband informiert:

Der Sozialverband VdK berät in sozialrechtlichen Fragen und vertritt mit seinen Juristen die Rechte von Behinderten, Rentnern und Pflegebedürftigen bei Streitfällen mit dem Sozialamt und Behörden. Unterstützen Sie die Aufgaben und Ziele des VdK durch Ihre Mitgliedschaft. Informationen gibt es bei allen Vorstandsmitgliedern des Ortsverbandes und beim Kreisvorsitzenden.

Sozialverband VdK fordert finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen

Die Eigenanteile für stationäre Pflege steigen: In Baden-Württemberg betragen diese im Schnitt 3.400 Euro im Monat. Damit steigt auch der Anteil der pflegebedürftigen Menschen im Land, die Sozialhilfe beantragen müssen.

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. appelliert an Sozialminister Manfred Lucha, endlich wieder in die Investitionskostenförderung einzusteigen. Dazu ist das Land gesetzlich verpflichtet. Dennoch beteiligt sich die Landesregierung seit 15 Jahren nicht mehr an den Investitionskosten. Ein Wiedereinstieg würde pflegebedürftige Heimbewohner um mehrere hundert Euro monatlich entlasten.

Weiter weisen wir noch einmal auf den Bericht zur Hinterbliebenenrente im Amtsblatt KW 33 Seite 7 hin. Ein sehr wichtiger Beitrag zur Witwen- oder Witwerrente.

Hans Kuhnle 1. Vorsitzender

Erscheinung
`s Blättle – Gemeinde Mönsheim
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Ausgabe 34/2025
von Sozialverband VdK
20.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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