Pflegegrad 1 heißt:
Erhalt der Selbstständigkeit von 79.933 Menschen in Baden-Württemberg. 79.933 Pflegebedürftige haben laut Statistischem Landesamt Pflegegrad 1. (Stand: Ende 2023). In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, dafür Zuschüsse für den Umbau der Wohnung für mehr Barrierefreiheit, den Entlastungsbetrag für die Nachbarschaftshilfe oder Gelder für einen Hausnotruf. Das erklärte Ziel des Pflegegrad 1 ist der Erhalt der Selbstständigkeit: Er soll es den Menschen ermöglichen, weiter in ihrer eigenen Wohnung leben zu können und eben nicht auf stationäre Pflege angewiesen zu sein. „Und neben der dann fehlenden Teilhabe: Wo sollen die Menschen denn leben? Wir alle wissen: Die Pflegeheime sind schon jetzt überlastet, die Eigenanteile steigen seit Jahren dramatisch“, sagt VdK-Landesvorsitzender Hans-Josef Hotz.
Am Samstag, 22. November 2025, findet erstmalig unsere Jahresabschlussfeier im kath. Gemeindezentrum statt. Die Veranstaltung beginnt um 12:00 Uhr mit einem ausgezeichneten Mittagessen vom Menüservice Seefried. Details folgen.
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