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Das Krankengeld wird trotzdem ausgezahlt Was passiert, wenn die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Patienten zu spät elektronisch...

Das Krankengeld wird trotzdem ausgezahlt

Was passiert, wenn die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Patienten zu spät elektronisch an die Krankenkasse übermittelt? „Die Krankenkasse muss in jedem Fall trotzdem das Krankengeld zahlen“, erklärt VdK-Patientenberaterin Željka Pintarić. Eine verspätete Krankmeldung durch die Arztpraxis dürfe niemals zulasten des Versicherten gehen, die Krankenkasse dürfe die Auszahlung nicht verweigern.

Seit 2021 sind Kassenärzte verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit den Krankenkassen zu melden. Und falls das Krankengeld nicht kommt, weil die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht innerhalb einer Woche übermittelt hat? „Wenden Sie sich direkt an die Krankenkasse und stellen Sie klar, dass die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verspätet gemeldet hat“, rät VdK-Patientenberaterin Željka Pintarić. Zu beachten ist: Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber auch weiterhin über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die auf Minijob-Basis außerhalb von Privathaushalten beschäftigt sind. Der Arbeitnehmer kann dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse abrufen.

Rekord: 270.000 Mitglieder im VdK-Landesverband

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. hat so viele Mitglieder wie noch nie: 270.000 Menschen sind im VdK-Landesverband organisiert. Seit 1996 steigen die Mitgliederzahlen stetig, im Jahr 2023 allein um weitere 8.400. Und die Rekordzahlen des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg sprechen für sich und zeigen: Die Sorgen der Menschen im Land wachsen. Über 68.000 sozialrechtliche Beratungen gab es 2023 durch die VdK-Juristen. Sie beraten in 34 Geschäftsstellen im ganzen Land, von Radolfzell am Bodensee bis Tauberbischofsheim, von Aalen bis Freiburg im Schwarzwald.

12.000 Widersprüche, Klagen und Berufungen reichten sie 2023 ein – gegen Rentenbescheide, abgelehnte Krankenkassenleistungen und die Pflegekasse – noch nie waren es mehr. 18,4 Millionen Euro erstritten sie für die Mitglieder an Nachzahlungen im Jahr 2023, diese Summe war noch nie höher. In über 1.000 Ortsverbänden im ganzen Land haben über 9.000 Menschen ehrenamtlich ein Vorstandsamt inne. Gemeinsam mit den Mitgliedern in den Ortsverbänden organisieren sie Veranstaltungen, bringen die Menschen zusammen, mischen sich politisch ein und leben den Zusammenhalt im Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.

Rentenblicker: Rentenexperten machen Schüler fit in Altersvorsorge

Der Rentenblicker ist eine bundesweite Initiative der Deutschen Rentenversicherung und bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen. Mehr als 70 Rentenexperten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) kommen auf Wunsch landesweit in die Schulen. In Absprache mit der Lehrkraft gestalten sie eine etwa 90-minütige Unterrichtseinheit zu den Themen Sozialversicherung, Altersvorsorge und Rente. Das kostenfreie Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9.

Die Rentenexperten erklären den Schülern in der Unterrichtseinheit, wie das deutsche Rentensystem funktioniert, was die jungen Menschen schon heute für die Rente tun können und welche Möglichkeiten der zusätzlichen Altersversorgung es gibt. Außerdem informieren sie über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, von denen die Schüler schon heute profitieren können. Als öffentlich-rechtliche Institution garantiert die DRV BW ein neutrales und unabhängiges Bildungsangebot. Lehrkräfte können den Referentenservice online buchen unter:

www.rentenblicker.de/referentenservice-bestellen/.

Rentenblicker: Rentenexperten machen Schüler fit in Altersvorsorge

Der Rentenblicker ist eine bundesweite Initiative der Deutschen Rentenversicherung und bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen. Mehr als 70 Rentenexperten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) kommen auf Wunsch landesweit in die Schulen. In Absprache mit der Lehrkraft gestalten sie eine etwa 90-minütige Unterrichtseinheit zu den Themen Sozialversicherung, Altersvorsorge und Rente. Das kostenfreie Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9.

Die Rentenexperten erklären den Schülern in der Unterrichtseinheit, wie das deutsche Rentensystem funktioniert, was die jungen Menschen schon heute für die Rente tun können und welche Möglichkeiten der zusätzlichen Altersversorgung es gibt. Außerdem informieren sie über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, von denen die Schüler schon heute profitieren können. Als öffentlich-rechtliche Institution garantiert die DRV BW ein neutrales und unabhängiges Bildungsangebot. Lehrkräfte können den Referentenservice online buchen unter:

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Erscheinung
Neues Stadtblatt – Neuensteiner Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2024
von Sozialverband VdK Ortsverband Neuenstein
11.10.2024
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