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VdK-Landesverband Baden-Württemberg erneut als familienfreundlicherArbeitgeber ausgezeichnet

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. wurde am Dienstag, 17. Juni, erneut mit dem Zertifikat „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet. Seit...

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. wurde am Dienstag, 17. Juni, erneut mit dem Zertifikat „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet. Seit Dezember 2021 trägt der VdK-Landesverband das begehrte Zertifikat, mit dem die berufundfamilie

Service GmbH das anhaltende Engagement des Verbandes für eine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik würdigt.

Mit verschiedenen Maßnahmen setzt sich der Sozialverband VdK Baden-Württemberg als Arbeitgeber für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Lebensphasen ein: flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten, Unterstützung bei Pflegeverantwortung oder Kontaktangebote während der Elternzeit. Dabei widmet sich der Verband auch gezielt altersrelevanten Vereinbarkeitsfragen

Der Sozialverband VdK ist für Sie da!

Der Sozialverband VdK setzt sich mit über 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de.


Hier werden wir für Sie tätig:

  1. Deutsche Rentenversicherung
  2. Krankenkassen
  3. Pflegekassen
  4. Versorgungsverwaltung
  5. Integrationsämter
  6. Berufsgenossenschaften
  7. Sozialgerichte
  8. Sozialämter
  9. Agentur für Arbeit

Jedes Mitglied des Sozialverbands VdK hat Anspruch auf Schutz in sozialrechtlichen Angelegenheiten.

VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart

Telefon: 0711 619 56-0
Fax: 0711 619 56-99

srg-stuttgart@vdk.de

Sozialrechtliche Beratung nach Terminvereinbarung.

Mitgliedschaft: Für nur € 84,00 im Jahr kann jeder Mitglied im Sozialverband VdK werden. (Für Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder* die Hälfte.)* bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Erscheinung
Gerlinger Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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