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VdK-Präsidentin Verena Bentele

Verena Bentele: „Es ist schade, dass die Bundesregierung in Sachen Antidiskriminierung nur das Mindestmaß anstrebt. Betroffene sind in diesem Land definitiv...
Verena BenteleFoto: Susie Knoll

Verena Bentele: „Es ist schade, dass die Bundesregierung in Sachen Antidiskriminierung nur das Mindestmaß anstrebt. Betroffene sind in diesem Land definitiv nicht ausreichend geschützt. Im Jahr 2025 verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 3000 Diskriminierungsfälle bei Menschen mit Behinderung – das ist ein neuer Höchststand.

Dass Betroffene künftig vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Frist muss aber noch länger sein. Wir sehen in der Praxis: Je länger die Frist, desto seltener eskaliert eine Auseinandersetzung.

Längst überfällig, aber endlich da: Die Einführung einer Schlichtungsstelle und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle.

Eine echte Verbesserung wird es für Opfer von sexueller Belästigung geben, und zwar nicht mehr nur am Arbeitsplatz, sondern beispielsweise auch bei der Wohnungssuche, in der Fahrschule oder im Fitnessstudio.“

Erscheinung
exklusiv online
von Sozialverband VdK
15.06.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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