Was bedeutet dies für mich?
15. April 2025 - Beginn 17:30 Uhr, im Bürgerhaus Grabenstraße 12, Bondorf.
Digitale Anwendungen gehören im Gesundheitswesen inzwischen zum Alltag. Da sie unabhängig von Ort und Zeit nutzbar sind, können sie die gesundheitliche Vorsorge, medizinische Versorgung und Pflege durch medizinisches und Pflegepersonal flexibel ergänzen. Insbesondere ältere Menschen können von E-Akten, Gesundheits-Apps und digitalen Sprechstunden profitieren.
Im Rahmen eines kurzweiligen Vortrags zur elektronischen Patientenakte zeigt ein zertifizierter Gesundheitsbotschafter wie diese Anwendungen benutzt werden, welche Vorteile sie bieten und was bei der Nutzung generell zu beachten ist.
Referent: Wolfgang Bergler
Mehr Schutz nach Fehlgeburt – neue Mutterschutzregelung ab Juni 2025
Mutterschutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. Bisher greift der Mutterschutz im Falle einer Fehlgeburt nur, wenn sie ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Künftig haben Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Abhängig beschäftigte Frauen können ab Juni 2025 entscheiden, ob sie eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind sowie für Bundesbeamtinnen und Soldatinnen.
Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger fällt auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt aus: Fehlgeburt ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen Mutterschutz, ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz. Die Fehlgeburt kann für betroffene Frauen eine sehr belastende Erfahrung sein. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Dauer der Leistungen richtet sich nach der Schutzfrist.