Im Zuge einer Verkehrsschau ordnete die Straßenverkehrsbehörde an, dass das eingeschränkte Halteverbotsschild in der Bahnhofstraße (K 2030) Höhe Gebäude 22 versetzt werden muss. Das eingeschränkte Halteverbot gilt nun ab der Einmündung Duttenberger Straße bis zur Einmündung Im Lindengarten. Die Versetzung dient der Verhinderung von Rückstaus auf den Bahnübergang.
Bitte beachten Sie das eingeschränkte Halteverbot, da Verstöße künftig geahndet werden.
Ihr Ordnungsamt