Sperrung, Umleitungen, Parkverbot, ...

Veränderungen im Wildberger Straßenverkehr

Im Straßenverkehr im Wildberger Stadtgebiet tut sich in nächster Zeit wieder einiges.
Verkehrsänderung Wildberg
Auf den Parkplätzen am Wettehof und in der Hinteren Gasse wurde nun eine Parkscheibenpflicht eingeführt.Foto: Jacqueline Geisel

Der anstehende Neubau der Brücke über die Nagold, für welchen der Bund verantwortlich zeichnet, startet Ende Februar. Dementsprechend erfolgen eine Sperrung, Verkehrsumleitungen sowie Anpassungen der Busfahrpläne. In Effringen wird eine neue Parkscheibenregelung umgesetzt und die Ampelschaltung beim Autohaus Braun wird einer Überprüfung unterzogen.

Neue Busfahrpläne wegen Brückenneubau auf der B463

Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe beginnen am 24. Februar die Arbeiten für den Ersatzneubau der Brücke über die Nagold, über welche die B 463 verläuft. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung der Bundesstraße durchgeführt und sollen nach aktueller Planung Ende 2026 abgeschlossen sein. Der PKW-Verkehr wird inner- und überörtlich umgeleitet, LKWs müssen die überörtliche Umleitung nutzen. Auch der Busverkehr muss die Sperrung einplanen, was Veränderungen an den Fahrplänen zur Folge hat. Die neuen Busfahrpläne sind auf der Webseite der Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH zu finden, welche für den Busverkehr verantwortlich zeichnet. Ab 24. Februar gilt der Baustellenfahrplan 442_RAB, abrufbar unter www.vgc-online.de/fahrplaene-netz/fahrplaene.

Die Umleitungsstrecken sehen wie folgt aus: Von Nagold kommend wird der Verkehr in Richtung Calw über Jettingen und Sulz am Eck geführt (L362, L358 und L357), die Umleitung der Gegenrichtung erfolgt über Neubulach, Altensteig, Ebhausen und Rohrdorf (L348 und L362). Für den innerörtlichen Quell- und Zielverkehr sowie den Busverkehr stehen die Talstraße mit Ampelregelung im Gegenverkehr und der Saronweg (in Einbahnrichtung von Calw kommend bis zum Edeka) mit einer Höhenbegrenzung von 3,30 Metern zur Verfügung. Der Wächtersberg ist wie bisher über die Hirschbrücke (7,5-Tonnen-Beschränkung) erreichbar.

Parkverbot in der Sulzer Straße

Um den Begegnungsverkehr mit Bussen zu gewährleisten, wird in der Sulzer Straße ein beidseitiges Halteverbot aufgestellt. Dieses gilt für die Dauer der Sperrung der Bundesstraße, also ab dem
24. Februar und voraussichtlich bis Ende des Jahres 2026. Das Halteverbot gilt nur für den Fahrbahnbereich, nicht für die Parkbuchten. Parkbuchten sind durch Fahrbahnmarkierungen oder bauliche Anlagen explizit gekennzeichnet und von der Fahrbahn abgegrenzt.

Ampelschaltung beim Autohaus Braun wird überprüft

In den letzten Tagen erreichten die Stadtverwaltung vermehrt Beschwerden über die Ampelschaltung an der Kreuzung beim Autohaus Braun. Besonders zu den Hauptverkehrszeiten kommt es zu erheblichen Stauungen, insbesondere für Fahrzeuge, die aus Richtung Gültlingen und Sulz am Eck kommen. Die Stadtverwaltung hat bereits Kontakt mit dem Landratsamt als zuständige Behörde für die Lichtsignale aufgenommen, um mögliche Optimierungen der Ampelschaltung zu prüfen.

Die Ampelschaltung wurde in jüngster Zeit nicht geändert, sodass die Staus auf ein verändertes Verkehrsaufkommen zurückzuführen sein dürften. Für eine Änderung der Ampelschaltung ist jedoch eine Erhebung durch das Landratsamt notwendig, die zeitnah vorgenommen werden soll. Wie die Ampel eingestellt wird, hängt davon ab, wie viele Fahrzeuge von wo nach wo fahren. Im Zuge einer Erhebung werden die Fahrzeuge auf allen Fahrbeziehungen gezählt, damit ersichtlich wird, wie viele Fahrzeuge aus welcher Richtung in welche Richtung fahren. Dementsprechend werden die Grünzeiten berechnet. Gemeindevollzugsdienst und Landratsamt werden nach Einrichtung der Baustelle für den Neubau der Brücke über die Nagold auf der Bundesstraße zwei Wochen den Verkehr beobachten und die Erkenntnisse dem Landratsamt weitergeben, damit eventuell nachgesteuert werden kann.

Neue Parkscheibenregelung in der Ortsmitte Effringen

Auf Initiative des Ortschaftsrats und in Abstimmung mit der Stadtverwaltung wurde auf den Parkplätzen am Wettehof und in der Hinteren Gasse eine Parkscheibenpflicht eingeführt. Diese Regelung erfolgt in Anlehnung an die bereits bestehende Parkregelung am Friedhof und dient dazu, die Nutzung durch Dauerparker einzuschränken. Künftig ist das Parken dort von 8 bis 18 Uhr auf maximal drei Stunden begrenzt. In den Nachtstunden bleibt eine uneingeschränkte Nutzung der Parkplätze weiterhin möglich.

Erscheinung
exklusiv online
von Redaktion NUSSBAUM
20.02.2025
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