GA = Gemeindehaus Adlerstraße 1
GHK = Gemeindehaus Kallenberg
JFFH = Johann-Friedrich-Flattich-Haus, Kirchgasse 6
Donnerstag, 24. Juli
16.00 Uhr JohaKids ab 5 Jahren im JFFH
19.00 Uhr Praise & Pray für Teens im JFFH
Freitag, 25. Juli
17.00 Uhr Bibelentdecker im GA
Montag, 28. Juli
10.00 Uhr Krabbelgruppe 0-3-Jährige im UG des JFFH. Kontakt: Natalja Linke, natalja_linke@yahoo.de
17.00 Uhr Mädchenjungschar im GA
19.30 Uhr Probe des Gospelchors im GA
Dienstag, 29. Juli
18.00 Uhr Bubenjungschar für Jungs von der 3. bis zur 4. Klasse
19.00 Uhr Kirchenchor GHK
Mittwoch, 30. Juli
9.15 Uhr Eltern-Kind-Gruppe 0-3 Jahre auf dem Spielplatz oder bei Regen im JFFH. Bitte vorab bei Mareike Binz melden: Tel. 0157 349 562 59
19.30 Uhr Bibelgesprächskreis im GHK
"Allem Stress zum Trotz"
Workshop zur Steigerung
der psychischen Widerstandskraft
mit Thomas Schembera
19.30-21.30 Uhr im JFFH
Kirchenwahlen am 1. Advent
Kirchengemeinderäte und Landessynode werden neu gewählt
Am 30. November 2025 sind Kirchenwahlen in der württembergischen Landeskirche. Über 1,5 Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderäte und für eine neue Landessynode abzugeben.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und die ihre Hauptwohnung im Bereich der württembergischen Landeskirche haben. Wähler mit mehreren Wohnsitzen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg können sich aussuchen, in welcher Kirchengemeinde sie wählen wollen. Normalerweise wird in der Gemeinde des Hauptwohnsitzes gewählt. Wer stattdessen in der Gemeinde des Nebenwohnsitzes wählen will, muss dies beim Pfarramt beantragen. Alle Wahlberechtigten sind in der Wählerliste eingetragen. Die Wählerlisten werden zur Einsichtnahme vom 20. bis 24. Oktober 2025 ausgelegt. Eine Briefwahl ist möglich.
Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen. Die arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Um zu guten Entscheidungen für die Gemeindearbeit zu kommen, werden vielfältige Erfahrungen und Gaben, Engagement und die Liebe zu Kirche und Gemeinde gebraucht.
Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein. Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10. Oktober 2025 bis 18 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt, Christophstr.16, schriftlich eingereicht werden. Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich. In unserer Kirchengemeinde sind 10 Kirchengemeinderäte für Münchingen und 4 Kirchengemeinderäte für Kallenberg zu wählen.
Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Landeskirche und ähnelt in ihren Aufgaben denen eines Parlaments. Das Gremium setzt sich aus 60 sogenannten Laien und 30 Theologinnen und Theologen zusammen. Die Landessynode tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Die Mitglieder der Landessynode werden in Württemberg direkt von den Kirchenmitgliedern für sechs Jahre gewählt.