Anlässlich des letzten großen Hochwasserereignisses 2024 finden regelmäßig Gespräche zwischen den Bürgermeistern, den Feuerwehren, den Bauhofleitern der Mitgliedsgemeinden des Wasserverbandes Kocher-Lein und den Vertretern der Fachbehörden statt. Dabei wird von allen, insbesondere auch durch den Verbandsvorsteher des Wasserverbandes Kocher-Lein, Bürgermeister Armin Kiemel, die außerordentliche Wichtigkeit der elf Hochwasserrückhaltebecken entlang der Lein von Kaisersbach bis Abtsgmünd herausgestellt, die beim Hochwasser 2024 Schlimmeres verhindert haben. Dies setzt unter anderem voraus, dass die Hochwasserrückhaltebecken laufend von den vier hauptamtlichen Mitarbeitern des Kocher-Lein-Verbandsbauhofes in enger Zusammenarbeit mit dem Technischen Betriebsleiter geprüft und in Schuss gehalten werden. Fast so wichtig ist aber auch, dass entlang des Gewässers keine Hindernisse eingebaut oder gelagert werden, die den Hochwasserabfluss behindern können. Wir weisen darauf hin, dass zuerst einmal jeder Hauseigentümer selbst für den Schutz seines Gebäudes die Verantwortung trägt. Deshalb sollten so wenig Flächen wie möglich um die Gebäude versiegelt und Rückstauklappen eingebaut werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass in unmittelbarer Nähe von Gewässern keine baulichen Anlagen entstehen oder Gegenstände gelagert werden. Der Wasserverband Kocher-Lein appelliert aus den genannten Gründen an die Bevölkerung, weder auf Privatgrundstücken noch auf Grundstücken des Wasserverbandes im Innen- oder Außenbereich entlang der Gewässer (Gewässerrandstreifen) keine baulichen Anlagen wie Gerätehütten, Hochsitze, Mauern usw. zu erstellen, kein Holz zu poltern oder sonstige Gegenstände zu lagern. Dies kann im Hochwasserfall dazu führen, dass durch diese Rückstauungen entstehen oder sie bei starker Strömung mitgerissen werden, den Abfluss in die Hochwasserrückhaltebecken erschweren oder sogar zu Störungen bzw. Beschädigungen der Betriebseinrichtungen wie Rohrleitungen oder Schieber führen und es dadurch zu Sach- oder sogar Personenschäden kommen kann. Zur Kontrolle dieser Vorgaben werden von Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, in regelmäßigen Abständen Gewässerschauen an den Gewässern erster Ordnung, insbesondere an Kocher und Lein, durchgeführt. Die Kontrollen der Gewässer zweiter Ordnung liegen in der Zuständigkeit der Kommunen. Bei diesen Begehungen wird darauf geachtet, dass zum Schutz von Personen und Sachen die Vorgaben eingehalten und die Gewässerrandstreifen sowie die Grundstücke im Einstaubereich der Hochwasserrückhaltebecken freigehalten werden. Wir bitten Sie, dies im Interesse der Allgemeinheit zu beachten. Zuwiderhandlungen könnten in diesem Fall mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.
Armin Kiemel, Verbandsvorsteher des Wasserverbandes Kocher-Lein