Aus den Rathäusern

Verantwortungsbewusste Hundehaltung

Verunreinigung durch Hundekot – das muss absolut nicht sein! Immer wieder erhält die Gemeindeverwaltung Klagen über die Verschmutzung durch Hundekot....

Verunreinigung durch Hundekot – das muss absolut nicht sein!

Immer wieder erhält die Gemeindeverwaltung Klagen über die Verschmutzung durch Hundekot. Ursächlich dafür ist das Verhalten von Hundehaltern, die gewisse Spielregeln leider nicht beachten. Einigen Hundebesitzern ist es offenbar völlig egal, wo der Hund sein „Geschäft“ verrichtet.

Wir bitten diese Hundehalter eindringlich, darauf zu achten, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, Spielplätzen, Grün- oder Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichten. Sollte dies trotzdem einmal der Fall sein, so ist diese „Hinterlassenschaft“ unverzüglich zu beseitigen.

Jetzt im Frühjahr ist unser Grün-Team des Bauhofs unterwegs und pflegt die Wiesen. Nicht eingesammelter Hundekot erschwert diese Arbeiten sehr und ist zudem äußerst unappetitlich.

Es dürfte eigentlich jedem klar sein, dass hierdurch nicht nur Verunreinigungen entstehen, sondern auch erhebliche Gesundheitsgefährdungen insbesondere für spielende Kinder rücksichtslos in Kauf genommen werden. Verantwortungsbewusste Hundehaltung beinhaltet die Verpflichtung, Hundekot auf öffentlichen Flächen in geeigneter Weise zu entfernen.

Um dies zu unterstreichen, enthält die Polizeiverordnung der Gemeinde eine entsprechende Regelung. Nach § 13 der Polizeiverordnung hat der Halter und Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden bei einer Anzeige mit einem Bußgeld geahndet.

Die Gemeindeverwaltung hat bekanntlich sogenannte „Hundetoiletten“ angeschafft und im gesamten Gemeindegebiet aufgestellt. Dort können Kottüten entnommen und auch entsorgt werden. Vielen Dank an dieser Stelle an diejenigen Hundehalter, die davon Gebrauch machen!

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die gefüllten Hundekotbeutel in den vorgesehenen „Hundetoiletten“ zu entsorgen oder mit nach Hause zu nehmen sind. Die Beutel dürfen nur in den Restmülleimer, auf keinen Fall in die Biotonne geworfen werden, da diese beim Kompostieren nicht vollständig abbaubar sind. Es ergeben sich kleine, plastikähnliche Fetzen, die mühsam von Hand aus den Kompostieranlagen gefischt werden müssen.

Frei umherlaufende Hunde

Hundehalter sind auch verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass andere nicht belästigt oder gefährdet werden. Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen. Verstöße dagegen können ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wir appellieren an die Hundehalter, durch verantwortungsbewusstes Verhalten dafür zu sorgen, dass keine Bußgelder verhängt werden müssen.

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Altdorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Altdorf
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto