Tiere, Natur & Umwelt

Verbot von Schottergärten

Seit dem 1.8.2020 ist das Anlegen von Schottergärten in Baden-Württemberg verboten (siehe § 21a Naturschutzgesetz). Warum dieses Verbot? Schottergärten...

Seit dem 1.8.2020 ist das Anlegen von Schottergärten in Baden-Württemberg verboten (siehe § 21a Naturschutzgesetz).

Warum dieses Verbot?

  • Schottergärten bieten keinen ökologischen Mehrwert. Der Kies in Schottergärten bietet keinen Unterschlupf für Insekten und Tiere.
  • Schottergärten sind schlecht für das Klima. Sie heizen besonders im Sommer stark auf (bis zu 70 Grad) und geben in der Nacht die Hitze an die Umgebung ab.
  • Schottergärten sind teuer und pflegeintensiv.

Schottergärten haben eine Menge Pflegeaufwand, einen großen Energieverbrauch und durch das Reinigen mit einem Hochdruckreiniger haben Sie einen hohen Wasserverbrauch. Sie schaden der Umwelt und den Kleinstlebewesen.

Alternativen zu Schottergärten:

  • Ein Steingarten. Hier fühlen sich besonders alpine Pflanzen wohl. Sie sind anspruchslos und benötigen wenig Pflege.
  • Sie können für eine große Fläche Bodendecker pflanzen. Sie breiten sich stark aus und unterdrücken Unkraut.
  • Pflanzen Sie Ihre Lieblingspflanzen.
  • Lassen Sie der Natur Raum und lassen Sie zum Beispiel ein Stück Wiese stehen.

Bitte beachten Sie dieses Verbot und denken Sie an die Umwelt!

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