Seit dem 1.8.2020 ist das Anlegen von Schottergärten in Baden-Württemberg verboten (siehe § 21a Naturschutzgesetz).
Warum dieses Verbot?
Schottergärten haben eine Menge Pflegeaufwand, einen großen Energieverbrauch und durch das Reinigen mit einem Hochdruckreiniger haben Sie einen hohen Wasserverbrauch. Sie schaden der Umwelt und den Kleinstlebewesen.
Alternativen zu Schottergärten:
Bitte beachten Sie dieses Verbot und denken Sie an die Umwelt!