Die Feldwege auf der Gemarkung Schwieberdingen, insbesondere in Richtung Markgröningen, werden gerne als Abkürzung genutzt. Allerdings ist das Befahren von Feld- und Waldwegen grundsätzlich nur dem landwirtschaftlichen Verkehr gestattet. Zur Verdeutlichung ist in beiden Richtungen das Zeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ angebracht. Allen anderen Verkehrsteilnehmern ist das Befahren dieser Wege verboten.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Austausch mit den Nachbargemeinden werden vermehrt Kontrollen auf Feldwegen durchgeführt. Verstöße werden geahndet.