Feuerwehr

Verbrennen von Grüngut – Flächen-/Waldbrandgefahr

Beim Verbrennen von Grüngut kann es schnell zu einem Flächen- oder Waldbrand kommen. Diese Gefahr wird oftmals sehr unterschätzt. Flächen- und Waldbrände...

Beim Verbrennen von Grüngut kann es schnell zu einem Flächen- oder Waldbrand kommen.
Diese Gefahr wird oftmals sehr unterschätzt.
Flächen- und Waldbrände können sich rasend schnell ausbreiten.
Mehrfach sind schon Menschen bei eigenen Löschversuchen im Qualm zu Tode gekommen!
Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Verbrennen von Grüngut muss grundsätzlich bei der Ortspolizeibehörde (Gemeindeverwaltung/Ortschaftsverwaltung) angezeigt werden (das notwendige Anmelde-Formular ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich).
  • Es darf nur im Außenbereich verbrannt werden.
  • Bei Hitze und Trockenheit sowie bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden.
  • Nachts darf nicht verbrannt werden.
  • Zu Bebauung und Waldgebieten muss ein Abstand von 50 m eingehalten werden.
  • Zu Autobahnen ist ein Abstand von 200 m, zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ein Abstand von 100 m einzuhalten.
  • Die Feuerstelle muss so beschaffen sein, dass das Feuer immer unter Kontrolle gehalten werden kann (z. B. Pflügen eines Randstreifens).
  • Ein Feuer muss immer beaufsichtigt werden und es müssen Löschmittel bereitstehen.

Hilfreich sind die Informationen des Deutschen Wetterdienstes:

  • Waldbrandgefahrenindex
  • Graslandfeuerindex

Informationen und Links hierzu finden Sie auf der Homepage des Zollernalbkreises unter www.zollernalbkreis.de/112 unter der Rubrik „Sicherheitstipps“.

Erscheinung
Obernheimer Mitteilungen – Amtsblatt der Gemeinde Obernheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2025
von Gemeinde Obernheim
11.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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