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Verein für Kunst und Kultur Bremenhof informiert - Vorranggebiet für Windenergieanlagen GP 02

Der Verband Region Stuttgart hat den Regionalplan für Windgebiete für die Bürger zur Stellungnahme offengelegt. Im Schurwald sollen 600 ha für Win...
Visualisierung Potentialflächen: Blick vom Reinhold-Maier-Turm in Börtlingen zum Hohenstaufen
Visualisierung Potentialflächen: Blick vom Reinhold-Maier-Turm in Börtlingen zum HohenstaufenFoto: Ewald Nägele / Verein Mensch Natur

Der Verband Region Stuttgart hat den Regionalplan für Windgebiete für die Bürger zur Stellungnahme offengelegt. Im Schurwald sollen 600 ha für Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Leider ist auch ein Vorranggebiet (VRG) GP-02 zwischen Birenbach und Wäschenbeuren mit 38 ha für Windenergieanlagen dabei.


Die Ortsgruppe Birenbach vom Verein Mensch Natur wird gemeinsam mit dem Verein für Kunst und Kultur Bremenhof eine Stellungnahme gegen die Ausweisung erstellen und auf der Homepage www.mensch-natur-bw.de veröffentlichen.


Jeder Bürger kann bis zum 2. Februar 2024 Stellung nehmen. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und schreiben Sie Einwendungen gegen die Zerstörung unserer Naturräume. Sie finden die Planunterlagen und weitere Infos auf der Homepage der Region Stuttgart unter https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/

Gegen dieses Gebiet und überall im östlichen Schurwald sprechen folgende öffentliche Belange:

Naturschutz:

Im Gebiet Adelberg-Wäschenbeuren-Birenbach wurden seit 2013 mehrere naturschutzfachliche Gutachten erstellt. Diese wurden dem LUBW gemeldet und zum Teil sogar von der Landesananstalt für Umweld BW (LUBW) durchgeführt. Die LUBW und auch die untere Naturschutzbehörde kamen zu dem Ergebnis, dass dieses Gebiet eine hohe Artenvielfalt, ganz besonders von windkraftempfindlichen Artenaufweist.

Weitere ornithologische, naturfachkundliche Gutachten wurden im Scopingverfahren bei der Region Stuttgart vom klageberechtigten Verband für Artenschutz und Biodiversität eingereicht. Sie wurden auch im Steckbrief zum VRG GP-02 des Regionalverbandes Stuttgart aufgenommen.

Selbst die Stellungnahmen des Landesnaturschutzverbandes und des Regierungspräsidiums Stuttgart zu den Plänen der Region Stuttgart zur letzten Teilfortschreibung in 2015 sahen den Standort GP-02 aufgrund der Lage in einem Vogelzuggebiet als bedenklich an.


Für uns besteht deshalb ein erheblicher Erklärungsbedarf, warum diese Erkenntnisse nicht in den Steckbrief und in die LUBW-Karte für windkraftempfindliche Arten in die neue Planung eingeflossen ist.

Landschaftsschutz:

Der Standort liegt im Kernland der Staufer, in unmittelbarer Nähe zum Hohenstaufen. In Sichtbeziehung zu einem in höchstem Maße raumbedeutsamen Kulturdenkmal.

Die dominante Kulisse der Windenergieanlagen führt zu Maßstabsverlust/-verfälschung der Landschaft und Beeinträchtigung der Eigenart des Landschaftsbildes. Die Lage des Standortes GP-02 hat eine enorme Fernwirkung der Maschinen zur Folge und einhergehend damit, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in weiten Räumen. Verstärkt wird dies durch die visuelle Störung durch Rotordrehungen, Schattenwurf, Befeuerung und Reflexionen. Die Darstellung im Höhenprofil von Google Earth zeigt, dass zukünftige Windenergieanlagen mit 300 m Gesamthöhe bis zu 100 Meter und mehr über den Hohenstaufen ragen werden.

Schall- und Lärm-Eintrag:

Erfahrungsgemäß kann bei den Abständen von 750 m bis 1.000 m keinesfalls der Nachtimmissionsrichtwert eingehalten werden. Auch sind Belästigungen und Beeinträchtigungen durch die bedrängende Wirkung der Anlagen, durch den Schattenwurf und Geräuschentwicklung zu erwarten. Insbesondere in den exponierten Wohnlagen der Hochebenen um die Standorte. Durch die kumulative Wirkung der Einzelanlagen und ihre gigantische Größe ist ein vermehrter Schalleintrag mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen auf die angrenzende Bevölkerung nicht ausgeschlossen.

Auch muss auf der Hochfläche zwischen Birenbach und Wäschenbeuren davon ausgegangen werden, dass der Schalleintrag dort besonders stark werden wird. Die offene Hochfläche bietet keinerlei Schallschutz oder Dämpfungswirkung gegen Schallemissionen der bis zu 300 Meter hohen Industriemaschinen für die dort lebenden Menschen.

Windhöffigkeit

Die Windhöffigkeit in diesem Gebiet erfüllt nicht den vom Umweltministerium vorgegebene Mindestwert von 215 W/m. Eine wissenschaftliche Studie zeigt, dass die im Windatlas angegebenen Werte bis zu 30 % erhöht dargestellt sind. Der Realitätscheck von Dipl.-Ing. Willi Fritz mit Windenergieanlagen, die auf der gleichen Isoebene wie das VRG GP-02, beim VRG WN-34 Goldboden-Winterbach liegen, haben in den Jahren von 2018 bis 2021 den vorgegebenen Wert um bis zu 45 % unterschritten. Der Standort GP-02 ist aufgrund der Lage mit dem Standort Goldboden vergleichbar

Aufgrund der geringeren Windhöffigkeit muss nach Vorgabe des Ministeriums und unter Abwägung der öffentlichen Belange das Vorranggebiet GP 02 aus der Planung herausgenommen werden.

Am 4. Dezember stellt die Region Stuttgart die Planungen im Schurwald den Bürgern in Wäschenbeuren in der Bürenhalle vor. Wir werden auch dabei sein. Kommen Sie und unterstützen Sie uns und sagen Sie laut Nein zu dieser Zerstörung unserer Heimat.

Wir arbeiten alle ehrenamtlich, wenn Sie uns unterstützen wollen, freuen wir uns über eine Spende. Wir sind gemeinnützig.

Der Vorstand

Verein Kunst und Kultur Bremenhof e. V.

Vereinskonto: Ing.Diba

IBAN: DE60 5001 0517 5595 7598 508 50

BIC: INGDDEFFXXX

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2023
von Kunst und Kulturverein Bremenhof e. V.
16.11.2023
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