6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 07.04.2025 beschlossen, den Entwurf der 6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit der Entwurfsbegründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Maßgebend ist der Entwurf des Planungsbüros Käser Ingenieure vom 05.04.2024/05.03.2025.
Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans beinhaltet inzwischen folgende Teilflächen:
a) Flächentausch Steupberg/Lindenhof und Neuausweisung Sonderbaufläche Steupberg (Cleebronn)
b) Rosengarten, westliche Erweiterung (Brackenheim)
c) Hinter der Schule (Brackenheim)
d) Tauschfläche Geigersgrund (Brackenheim)
Primäres Ziel der 6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist die planungsrechtlich geforderte Parallelität zu den Bebauungsplanverfahren für die Wohnbaugebiete „Lindenhof, Neubearbeitung“ in Cleebronn sowie „Rosengarten, westliche Erweiterung“ und „Hinter der Schule“ in Brackenheim, welche sich bereits in Aufstellung befinden.
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wird in der Zeit
vom 05.05. bis 06.06.2025
im Internet auf der Homepage der Stadt Brackenheim unter www.brackenheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/aktuelle-flaechennutzungsplanverfahren, auf der Homepage der Gemeinde Cleebronn unter www.cleebronn.de (Aktuelle Themen) und unter
kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
---|---|---|
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) (vgl. Nachtrag der Begründung) | Landesforstverwaltung, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Landratsamt Heilbronn, Regionalverband Heilbronn-Franken, Regierungspräsidium Stuttgart und weitere Behörden bzw. TöB | Waldabstand, Bodenschutz, Wasserschutzgebiet, Untergrundverhältnisse, Abfallverwertung, Erdaushub, Biotopverbund, Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz, Heidelerche, Habitatbäume, Flachland-Mähwiese, Biotope, Fledermäuse, Reptilien, Natura 2000-Vorprüfung, Vorrangflur, landwirtschaftliche Belange, Nutzbarkeit landwirtschaftlicher Flächen, Rebanlagen, Immissionen aus landwirtschaftlichen Flächen, Obstanlagen, Waldrandpflege, Bedarf, regionaler Grünzug, Vorranggebiet für Landwirtschaft, vereinfachter Flächentausch, Siedlungsentwicklung im Bestand, Hochwasserschutz, Integrationsgebot, Vogelschutzgebiet, CEF-Maßnahmen, Ausnahmen vom Artenschutz, Beleuchtung, Falleneffekte, Nisthilfen, standortheimische Pflanzen, Dachbegrünung |
Umweltprüfung (vgl. Anlage der Begründung) | Pustal Landschaftsökologie und Planung | Fachziele des Umweltschutzes, strategische Umweltprüfung, Bewertung Umweltbelange, Überwachung der Auswirkungen, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@brackenheim.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim oder an die Gemeindeverwaltung Cleebronn, Keltergasse 2, 74389 Cleebronn gesendet werden. Während der Öffnungszeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft (Team Bauverwaltung) oder der Gemeindeverwaltung Cleebronn abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim im Wartebereich des Bürgerbüros und im Rathaus Cleebronn, Keltergasse 2, 74389 Cleebronn im Flurbereich des Erdgeschosses, wo die genannten Unterlagen während der Öffnungszeiten eingesehen werden können.
Brackenheim, 25.04.2025
gez.
Thomas Csaszar
Vorsitzender der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn