VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN
Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen
mit den Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler,
Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2024 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB sowie den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB für die 59. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.
Mit der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden. Dieser befindet sich in der Gemeinde Villingen-Schwenningen:
Villingen-Schwenningen Gewann "Katzensteig"
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solar",
Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
Die Planfläche der 59. Änderung des FNP 2009 befindet sich ca. 170 m westlich der Wohnbebauung von Nordstetten und südlich des Waldgebiets "Katzensteig". Westlich grenzen Grünlandflächen mit Weidenutzung an, während sich nach Süden und Osten landwirtschaftliche Ackerflächen erstrecken.
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB steht der Vorentwurf der 59. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom:
17.06.2024 bis einschließlich 21.07.2024,
im Internet unterwww.villingen-schwenningen.de/bauen-wohnen/stadtplanung/bebauungsplan/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung/ zur Verfügung.
Die Unterlagen zur Beteiligung können auch im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. OG/Flur, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen per E-Mail an fnp@villingen-schwenningen.de abgegeben werden. Alternativ können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Villingen-Schwenningen, den 23.05.2024
Jürgen Roth
Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses