Gemeinde Niedereschach
78078 Niedereschach
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VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN

Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen mit den Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach...

Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen mit den Gemeinden

Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach

56. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans 1994 bis 2009

-Bekanntmachung der Genehmigung / Wirksamkeit-

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2024 die sechsundfünfzigste punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans 1994 bis 2009 in der Fassung vom 14.11.2024 festgestellt.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat gemäß den Bestimmungen des § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Bescheid vom 23.04.2025, AZ.: RPF21-2511-89/45/1, die sechsundfünfzigste punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans 1994 bis 2009 genehmigt.

In einem Flächennutzungsplan ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinden für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft dargestellt.

Mit der sechsundfünfzigsten Änderung des Flächennutzungsplans ist ein lokaler Änderungsbereich im normalen Verfahren nach § 2 ff. BauGB durchgeführt worden. Dieser verteilt sich auf die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft wie folgt:

Sechsundfünfzigste Änderung des FNP 2009:

  • Dauchingen Gewann "Auf Firsten"
    Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebiets

Die 56. Änderung des FNP 2009 befindet sich im Norden der Gemeinde Dauchingen angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet "Auf Firsten". Die Zufahrt erfolgt über die Niedereschacher Straße. Zusätzlich wird für das Firmengelände eine neue Erschließungsstraße durch eine Stichstraße entstehen. Diese wiederum abgehend von der Niedereschacher Straße entlang des neu geplanten Firmenkomplexes.

Die sechsundfünfzigste punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans 1994 bis 2009 nebst Begründung, integriertem Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann

im Stadtplanungsamt der Stadt Villingen-Schwenningen,

Abteilung Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss

während der üblichen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Hinweise:

Etwaige Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der sechsundfünfzigsten punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans sind nach § 215 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.674), in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung BW (GemO-BW) unbeachtlich, wenn sie in den Fällen nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der sechsundfünfzigsten punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen geltend gemacht worden sind.

Dies gilt nicht wenn,

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der sechsundfünfzigsten punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans verletzt worden sind,
  2. der Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses dem Feststellungsbeschluss nach § 43 GemO-BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder vor Ablauf von einem Jahr seit Rechtsverbindlichkeit die Rechtsaufsichtsbehörde den Feststellungsbeschluss beanstandet hat oder wenn eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften innerhalb dieser Jahresfrist geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Am Tag der Bekanntmachung wird die sechsundfünfzigste punktuelle Änderung des

Flächennutzungsplans wirksam.

Villingen-Schwenningen, den 30.04.2025

Jürgen Roth

Oberbürgermeister und Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses

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Ausgabe 18/2025

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