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Vereinsförderung 2025

Ab sofort können die Vereine von Weissach und Flacht wieder die jährliche Vereinsförderung gemäß der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Weissach...

Ab sofort können die Vereine von Weissach und Flacht wieder die jährliche Vereinsförderung gemäß der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Weissach ab 01.01.2022 beantragen. Das Formular „Antrag auf Vereinsförderung 2025“ sowie der „Vordruck für die Mitgliederlisten“ kann unter www.weissach.de – Leben und Wohnen – Vereine & Ehrenamt heruntergeladen werden. Der Antrag ist zusammen mit dem ausgefüllten Vordruck bis spätestens 01.03.2025 bei der Gemeinde Weissach einzureichen.

Erscheinung
Weissach Aktuell
Ausgabe 03/2025
von Gemeinde Weissach
15.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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