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Vereinsförderung

Erinnerung an die Abgabefristen Die Stadtverwaltung Geisingen erinnert alle Vereine an die Abgabe der Anträge zur Vereinsförderung für das Jahr 2025....

Erinnerung an die Abgabefristen

Die Stadtverwaltung Geisingen erinnert alle Vereine an die Abgabe der Anträge zur Vereinsförderung für das Jahr 2025.

Die Organisationen müssen bis zum 30. Juni 2026 der Stadtverwaltung eine Liste über die aktiven Mitglieder und eine Kopie der Meldung an den jeweiligen Dachverband vorlegen, um eine Förderung zu erhalten. Ein Zuschuss kann nur aufgrund eines schriftlichen Antrags ausbezahlt werden.

Antragsformulare sind abrufbar auf der Homepage der Stadt Geisingen unter: www.geisingen.de/de/rathaus/Buergerservice-A-Z/Formulare

Erscheinung
Geisinger Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Geisingen
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Ausgabe 16/2026
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