Die Stadtverwaltung Geisingen erinnert alle Vereine an die Abgabe der Anträge zur Vereinsförderung für das Jahr 2025.
Die Organisationen müssen bis zum 30. Juni 2025 der Stadtverwaltung eine Liste über die aktiven Mitglieder und eine Kopie der Meldung an den jeweiligen Dachverband vorlegen, um eine Förderung zu erhalten. Ein Zuschuss kann nur aufgrund eines schriftlichen Antrags ausbezahlt werden.
Antragsformulare sind abrufbar auf der Homepage der Stadt Geisingen unter: www.geisingen.de/de/rathaus/Buergerservice-A-Z/Formulare