Für Calwer Vereine, die für dieses Jahr Vereinsförderung beantragen möchten, ist der 30. Juni Stichtag. Die Anträge, die bei der Stadtverwaltung Calw, Fachbereich Bildung Kultur Tourismus, einzureichen sind, gibt es auf der Homepage der Stadt Calw unter www.rathauscalw.de/Vereine oder können bei Tabea Heitzmann unter der E-Mail-Adresse kulturbuero@calw.de angefordert werden. Die Bearbeitung der Anträge ist nur möglich, wenn diese sorgfältig ausgefüllt und mit den notwendigen Nachweisen eingereicht worden sind.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind sowohl Sport-, Musik-, Kultur- und Umweltvereine als auch sonstige Vereine. Schwerpunkt der städtischen Förderung ist die regelmäßige Kinder- und Jugendarbeit.
Allgemeine Voraussetzungen
Vereine müssen im Vereinsregister mit Sitz in Calw eingetragen sein, zum Nachweis der Gemeinnützigkeit den jeweils geltenden Freistellungsbescheid des Finanzamts vorlegen, die Zugehörigkeit zu einem Dachverband nachweisen (sofern eine Dachorganisation vorhanden ist), mindestens 50 Mitglieder haben, angemessene bzw. mit anderen Vereinen vergleichbare Mitgliedsbeiträge erheben, kontinuierliche Vereinsaktivität entsprechend ihrer satzungsgemäßen Vereinsziele nachweisen und angemessene Eigenleistungen in Form von Geld- und Arbeitsleistungen erbringen. Hierzu gehört auch die prüfbare Eigenarbeit. Finanzierungszusagen Dritter sind auf Verlangen der Stadt vorzulegen. Zuschüsse unter 100 Euro gelangen nicht zur Auszahlung (Bagatellgrenze). Bitte fügen Sie dem Antrag das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung bei.
Gibt es auch Investitionszuschüsse?
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportanlagen. Diese können der Richtlinie zur Förderung von Vereinen entnommen werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Heitzmann, E-Mail-Adresse kulturbuero@calw.de.
Kontakt: Stadtverwaltung Calw, Tabea Heitzmann, Kulturbuero@calw.de, Telefon 07051 167361, www.rathauscalw.de/Vereine