Aus den Rathäusern

Vereinsförderung: Stichtag 30. September

Vereine können zweimal im Jahr – zum 31. März und 30. September – die Förderung außerordentlicher Beschaffungen oder Vorhaben beantragen. Der Verein...

Vereine können zweimal im Jahr – zum 31. März und 30. September – die Förderung außerordentlicher Beschaffungen oder Vorhaben beantragen. Der Verein muss seinen Sitz in Plankstadt haben. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung einzelner Projekte besteht nicht. Der Verein beantragt den Zuschuss formlos unter konkreter Beschreibung des Vorhabens oder des Beschaffungsgegenstands. Dem formlosen Antrag ist eine Kostenschätzung mit möglichst mehreren Angeboten bzw. Preisabfragen beizulegen. Das Vorhaben oder die Beschaffung darf nicht vor der Zuschusserteilung getätigt werden. Eingereichte Rechnungen sind nicht förderfähig. Ausnahmen können beantragt werden, sind jedoch zu begründen. Der Zuschuss beträgt in der Regel 20 % der beantragten Kosten. Das für die Förderung zuständige Gremium kann abweichende Fördersätze beschließen. Nach der Beschaffung oder Durchführung des Projekts sind die Kosten gegenüber der Gemeinde durch Vorlage der Rechnungen nachzuweisen. Die Förderzusage ist zurückzuzahlen, wenn nicht innerhalb eines Jahres das Vorhaben abgeschlossen bzw. die Anschaffung getätigt wurde.

Die Vereinsförderrichtlinie vom 22.05.2023 ist unter www.plankstadt.de/2241764.html auf der Website der Gemeinde zu lesen. Fragen zum Vorgehen beantwortet Anke Haas, Telefon: 06202/20 06 70. Die Anträge können postalisch an die Gemeindeverwaltung Plankstadt, Schwetzinger Straße 28, 68723 Plankstadt, oder digital an anke.haas@plankstadt.de eingereicht werden.
Anke Haas, Stabsstelle Wirtschaft und Mobilität

Erscheinung
Mitteilungsblatt Plankstadt
Ausgabe 38/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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