Vereinszuschüsse 2025

Am 15.03.2025 ist der Abgabeschluss für die Anträge auf Vereinsförderung. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antragstellung auf Gewährung eines...

Am 15.03.2025 ist der Abgabeschluss für die Anträge auf Vereinsförderung.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antragstellung auf Gewährung eines Vereinszuschusses die geltenden Richtlinien für die Förderung der örtlichen Vereine und Institutionen der Gemeinde Hambrücken.

Die Grundförderung bemisst sich nach der Mitgliederzahl, bei den vereinseigenen Sportanlagen wird die nutzbare Sportfläche zugrunde gelegt.

Entsprechende Nachweise für das Jahr 2024 sind vorzulegen.

Achten Sie bitte auch für die Beantragung der Jugendförderung, der Materialzuschüsse und der Förderung bei Teilnahme an Wettbewerben auf Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen. Kopien reichen hierbei aus.

Gerne können Sie uns den Antrag mit Anlagen auch per E-Mail zukommen lassen.

Genaueres entnehmen Sie bitte den Vereinsförderrichtlinien, die über die Gemeinde-Homepage aufrufbar sind:

www.hambruecken.de/Freizeit/Vereine und Verbände/Vereinsförderrichtlinien

Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung:

Fachbereichsleiter Gottfried Ott,

E-Mail: ott@hambruecken.de, Tel. 07255/7100-31

Frau Monika Notheisen,

E-Mail: mnotheisen@hambruecken.de, Tel. 07255/7100-34

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Hambrücken
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2025
von Gemeinde Hambrücken
07.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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