Soziales

Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Freitag, 27. Oktober 2023: VdK-Stammtisch, ab 18 Uhr im TC Rutesheim Club-Restaurant Freitag, 24. November 2023: VdK-Kaffeeklatsch, ab 15 Uhr im Caf
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Termine, Termine, TermineFoto: Internet

  • Freitag, 27. Oktober 2023: VdK-Stammtisch, ab 18 Uhr im TC Rutesheim Club-Restaurant
  • Freitag, 24. November 2023: VdK-Kaffeeklatsch, ab 15 Uhr im Café Philippin
  • Sonntag, 3. Dezember 2023: VdK-Weihnachtsfeier, ab 12 Uhr in der Casa Carmelina

Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK Deutschland und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Az.: 1 BvR 847/23). Sie richtete sich gegen die Ungleichbehandlung bei den Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten). Von dieser Ungleichbehandlung sind EM-Rentner betroffen, die diese Rente bis zum 31. Dezember 2018 beantragen mussten. Das sind mehr als 1,8 Millionen Menschen. Auch in Zukunft werden diese Personen, deren EM-Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begann, weniger Rente erhalten als Neurentner, die erst seit 2019 ihre EM-Rente beziehen. Diese Neurentner behandelt die Rentenversicherung so, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Gegen die Stichtagsregelung 31. Dezember 2018 hatten VdK und SoVD ein Musterstreitverfahren durch alle Instanzen bis zum BVerfG geführt. Dort war die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Ihr ehrenamtlicher Ansprechpartner beim VdK Ortsverband Rutesheim: Arndt Minter, Tel. 0172-2820678, E-Mail: ov-rutesheim@vdk.de; besuchen Sie uns im Internet: www.vdk.de/ov-rutesheim oder bei Facebook

Erscheinung
exklusiv online
von Sozialverband VdK, Ortsverband Rutesheim
26.10.2023
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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