Unbekannte haben erneut Wahlplakate mit verfassungswidrigen Symbolen beschmiert. Solche Taten sind nicht nur eine Sachbeschädigung, sondern erfüllen auch den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB).
Die Behörden nehmen diese Verstöße ernst und ermitteln mit Nachdruck. Wer Hinweise zu den Tätern hat, wird gebeten, sich an die Polizei zu wenden. Demokratie lebt von Meinungsfreiheit – strafbare Schmierereien haben darin keinen Platz.