Gemeinde Bempflingen
Landkreis Esslingen
Allgemeinverfügung der Gemeinde Bempflingen
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
am Sonntag, dem 10. November 2024
Aufgrund von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) wird verfügt, dass im gesamten Gebiet der Gemeinde Bempflingen anlässlich des Martinifests Verkaufsstellen am Sonntag, dem 10.11.2024 von 11.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet sein dürfen. Die besonderen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer nach § 12 LadÖG sind zu beachten.
Bempflingen, 18. Oktober 2024
gez. Welser, Bürgermeister