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Verfügung verkaufsoffener Sonntag

Gemeinde Bempflingen Landkreis Esslingen Allgemeinverfügung der Gemeinde Bempflingen über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag,...

Gemeinde Bempflingen

Landkreis Esslingen

Allgemeinverfügung der Gemeinde Bempflingen

über das Offenhalten von Verkaufsstellen

am Sonntag, dem 10. November 2024

Aufgrund von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) wird verfügt, dass im gesamten Gebiet der Gemeinde Bempflingen anlässlich des Martinifests Verkaufsstellen am Sonntag, dem 10.11.2024 von 11.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet sein dürfen. Die besonderen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer nach § 12 LadÖG sind zu beachten.

Bempflingen, 18. Oktober 2024

gez. Welser, Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2024
von Gemeinde Bempflingen
18.10.2024
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